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Versicherungen > Fahrrad > Rund ums Radl > Straßenverkehrsordnung 2011

Straßenverkehrsordnung neu

Änderungen für Fahrradfahrer

Am 31. Mai 2011 treten mit der 23. Straßenverkehrsordnungs-Novelle folgende Änderungen in Kraft:

  • Radhelmpflicht für Kinder
    Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen Kinder beim Fahrradfahren einen Helm tragen. Dies gilt aber auch für Kinder, die passiv unterwegs sind – z.B. in einem Fahrradanhänger oder Fahrradkindersitz. Verantwortlich dafür ist die Person, die das Kind zu dem Zeitpunkt beaufsichtigt. Bei Missachtung sind vorläufig keine Strafen vorgesehen.
  • Max. 10 km/h auf Radfahrerüberfahrten
    Auf Radfahrerüberfahrten müssen Sie Ihr Tempo reduzieren.
  • Ein Schild für Schutzweg und Radfahrerüberfahrt
    Liegen ein Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt direkt nebeneinander, so reicht dafür in Zukunft ein einziges, neues Verkehrszeichen.
  • Zweite Haltelinie für einspurige Fahrzeuge
    Bei Kreuzungen mit Ampeln kann es nun zwei verschiedene Haltelinien geben: eine für zweispurige, eine weitere für einspurige Fahrzeuge. Letztere liegt weiter vorne, so können Sie als Radfahrer Autofahrer überholen.

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