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Umfang der Fahrradversicherung
Versichertes Fahrrad
Sie können Fahrräder ab einem Wert von EUR 750,- bis zu 10.000,- versichern. Bei gebrauchten Rädern oder Bikes, deren Kauf länger als ein Jahr her ist, muss der Zeitwert von einem Fahrradhändler geschätzt und bestätigt werden.
Das Fahrrad muss entweder mit einem fälschungssicheren Aufkleber codiert oder mit der vorhandenen Rahmennummer registriert sein. Das können Sie z.B. hier nachholen:
Absperren des Fahrrads
- Wenn das Fahrrad abgestellt wird, müssen Sie den Fahrradrahmen mit einem festen Schloss der Sicherheitsstufe 6 oder höher (z.B. ein Bügelschloss) an einen festen und fixen Gegenstand anschließen. Dies gilt auch in Stiegenhäusern, Höfen und dergleichen.
- In versperrten Räumen (z.B. Kellerabteil) genügt ein normales Absperren.
Versichertes Zubehör
Sie können Zubehör mitversichern, sofern es fest montiert ist und es eine Rechnung (beim Fahrradpreis nicht inkludiert) darüber gibt. Das kann z.B. das Fahrradschloss, Spiegel oder die Lichtanlage, Gepäckträger oder Kotflügel beim Mountainbike sein. Nicht versicherbar sind Packtaschen, Kindersitze, Körbe, Flaschen oder Tachometer.
| Versicherungsschutz besteht bei: |
| Diebstahl des versperrten Fahrrades innerhalb Österreichs |
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| Abhandenkommen des Fahrrades aus einer versperrten Räumlichkeit |
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| Abhandenkommen des Fahrrades nach Übergabe an einen Frachtführer (z.B. Bahn) |
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| Diebstahl des versicherten Fahrrades vom am Kfz montierten, versperrten Fahrradträger (in der Zeit von 23 bis 6 Uhr besteht kein Versicherungsschutz) |
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| Einbruchdiebstahl |
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| Brand, Blitzschlag, Explosion |
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| Naturkatastrophe |
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| Folgende Zusatzbausteine können Sie wählen: |
| Schutz auch bei mut- und böswilliger Beschädigung (Selbstbehalt von EUR 150,- je Schadensfall) |
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| Erweiterung des Geltungsbereichs von Österreich auf Europa im geografischen Sinne |
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Weitere Infos rund um die Fahrradversicherung