Schadensfall
Ersatz
Im Schadensfall wird der Zeitwert des Fahrrades ersetzt. Teilschäden werden bis zum Zeitwert voll ersetzt. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt EUR 75,-. Schäden darunter sind nicht gedeckt.
Zeitwert
- 100 % im ersten Jahr ab Kaufdatum
- 90 % im zweiten Jahr ab Kaufdatum
- 75 % im dritten Jahr ab Kaufdatum
- 60 % im vierten Jahr ab Kaufdatum
- 50 % ab dem fünften Jahr ab Kaufdatum
Schadensmeldung
Bitte melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich der Versicherung. Laden Sie
hierfür das Schadenmeldeformular als PDF- oder Word-Datei herunter, drucken es aus
und senden es ausgefüllt an unsere Schadenabteilung. Oder Sie benutzen einfach unsere Online Schadenmeldung.
Fahrraddiebstahl
Wurde Ihr Fahrrad gestohlen, müssen Sie das innerhalb von drei Stunden bei der nächsten Polizeistelle anzeigen und die Diebstahlanzeige der Schadensmeldung beilegen.