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Versicherungen > Fahrrad > Schaden melden

Schadensfall

Ersatz

Im Schadensfall wird der Zeitwert des Fahrrades ersetzt. Teilschäden werden bis zum Zeitwert voll ersetzt. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt EUR 75,-. Schäden darunter sind nicht gedeckt.

Zeitwert

  • 100 % im ersten Jahr ab Kaufdatum
  • 90 % im zweiten Jahr ab Kaufdatum
  • 75 % im dritten Jahr ab Kaufdatum
  • 60 % im vierten Jahr ab Kaufdatum
  • 50 % ab dem fünften Jahr ab Kaufdatum

Schadensmeldung

Bitte melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich der Versicherung. Laden Sie hierfür das Schadenmeldeformular als PDF- oder Word-Datei herunter, drucken es aus und senden es ausgefüllt an unsere Schadenabteilung. Oder Sie benutzen einfach unsere Online Schadenmeldung.

Fahrraddiebstahl

Wurde Ihr Fahrrad gestohlen, müssen Sie das innerhalb von drei Stunden bei der nächsten Polizeistelle anzeigen und die Diebstahlanzeige der Schadensmeldung beilegen.


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