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Fragen & AntwortenDie häufigsten Fragen zur EigenheimversicherungBei welchen Schäden schützt die Gebäudeversicherung und welche Kosten werden übernommen? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet. Wählen Sie hier ausWogegen soll ich mein Haus versichern?Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gebäude nicht nur gegen Feuer- und Sturmschäden, sondern auch gegen Leitungswasserschäden zu versichern. Haben Sie ein Gebäude erworben, dann teilen Sie uns bitte mit, ob der Verkäufer oder die Verkäuferin das Haus versichert hatte, damit eine Doppelversicherung vermieden wird.
Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?Bitte teilen Sie uns alle Neu-, Um- und Anbauten mit, wie z. B. den Einbau einer Zentralheizung, das Verlegen von Teppichböden oder den Ausbau von Dach- und Kellerräumen, damit wir die Versicherungssumme entsprechend anpassen können. Benachrichtigen Sie uns über jede Gefahrerhöhung, z. B. wenn in Ihrem Haus eine Gaststätte, eine Tischlerei oder ein sonstiger Gewerbebetrieb eingerichtet wird. Beachten Sie auch alle behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Darüber hinaus sind in den Bedingungen » einige Auflagen enthalten, die eigentlich ohnehin zur normalen Sorgfaltspflicht gehören und leicht zu erfüllen sind: Sie müssen beispielsweise Haus und Dach (Sturmversicherung) und alle Wasserleitungs- und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. Wenn Sie verreisen, insbesondere im Winter, müssen Sie wasserführende Anlagen sperren und entleeren. Dies alles ist wichtig, damit der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.
Sind Aufräumungs- und Abbruchkosten versichert?Selbstverständlich sind im Falle eines Schadens bei Zurich Connect (ehemals Zuritel) in der Feuer- bzw. Sturmschadenversicherung Zusatzkosten wie z.B. Feuerlösch-, Deponie- und Sonderabfallkosten bis 10% der Versicherungssumme mitversichert. Wir leisten auch Entschädigung für Sachen, die bei Löscharbeiten beschädigt werden.
Was ist nicht versichert?Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden sind nicht gedeckt. Beispiel: Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren). Haben Sie allerdings den Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit gewählt, so sind solche Schäden in den Sparten Feuer, Sturm und Leitungswasser bis zu EUR 10.000 versichert. Nicht versichert sind Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür dient die Haushaltsversicherung. Beachten Sie auch die Ausnahmen in folgenden Bereichen: Feuer:
Leitungswasser:
Sturm/Hagel:
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