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Versicherungsschutz der Eigenheimversicherung
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einfach an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.
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Inkludierte Versicherungen:
Optionale Versicherungen:
| Basisdeckung: |
| Ersetzt werden Schäden, die entstehen durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz |
| Zusätzlich mitversichert: |
| Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlöschkosten, De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten,
Entsorgungskosten mit Erdreich, Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen sowie Sicherungskosten,
Architektenkosten bis 10% der Versicherungssumme auf Erstes Risiko (zusätzlich zur Gesamtversicherungssumme) |
| An- und Zubauten von versicherten Gebäuden |
| Nebengebäude am Versicherungsgrundstück bis 10% der Versicherungssumme auf Erstes Risiko (ausgenommen
Wohngebäude, sowie nicht allseits umschlossene Bauwerke) |
| Außenanlagen, d.s. Jalousien, Markisen, Rollläden, fix montierte Sonnenkollektoren,
Fotovoltaikanlagen, Spielplatzeinrichtungen und Außenbeleuchtungen, sowie Asphaltierungen,
bauliche Einfriedungen der Grundstücksgrenzen und Carports. |
| Indirekter Blitzschlag an Elektroinstallationen samt dazugehörenden Messgeräten,
fix montierte Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Erdwärmeanlagen,
Schwimmbad- und Whirlpooltechnik,
Blitzschutzanlagen, Tor- und Schrankenanlagen, Rollläden, Pumpen u. Filteranlagen, Heizungs-/
Klimaanlagen, Aufzügen, Torsprech-/Klingelanlagen, Boilern & Durchlauferhitzern |
| Schäden an Müllsammelgefäßen bis EUR 100,- |
| Einfriedungen und Zäune gegen Beschädigung durch KFZ bei Fahrerflucht |
| Schwimmbecken (gemauert bzw. im Erdreich versenkt) |
| Schäden an Pflanzen und Kulturen bis EUR 750,- auf Erstes Risiko als Folge eines
Brandschadens am Gebäude |
| Schäden durch unbemannte Luft- und Raumfahrzeuge |
| Gebäudeschäden durch in Bäume einschlagende Blitze |
|
Verpuffungsschäden an Kachelöfen und deren Rauchfängen bis EUR 7.500,- auf Erstes Risiko sowie Verrußungsschäden, welche durch Glimm- und/oder Schmorschäden entstehen bis EUR 1.500,- auf Erstes Risiko
|
| Fußbodenheizung im Gebäude nur wenn im Prämienrechner angegeben |
| Solaranlage nur wenn im Prämienrechner angegeben |
| Basisdeckung: |
| Versichert werden Schäden, die entstehen durch: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch |
| Zusätzlich mitversichert: |
| Aufräumungs-, Abbruch-, De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten,
Entsorgungskosten mit Erdreich, Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen sowie
Sicherungskosten, Architektenkosten bis 10% der Versicherungssumme auf Erstes Risiko (zusätzlich zur Gesamtersicherungssumme) |
| Katastrophenschäden (Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Erdbeben, Lawinenabgang,
Lawinen und Lawinenluftdruck) bis EUR 7.500,- auf Erstes Risiko |
| An- und Zubauten von versicherten Gebäuden |
| Nebengebäude am Versicherungsgrundstück (ausgenommen Wohngebäude, Glas- und Folienhäuser,
sowie nicht allseits umschlossene Bauwerke) bis 10% der Versicherungssumme auf Erstes Risiko |
| Außenanlagen, d.s. Jalousien, Markisen, Rollläden, fix montierte Sonnenkollektoren,
Fotovoltaikanlagen, Sitzgelegenheiten, Spielplatzeinrichtungen und Außenbeleuchtungen, sowie
Asphaltierungen, bauliche Einfriedungen der Grundstücksgrenzen und Carports.
|
| Schäden an Müllsammelgefäßen bis EUR 100,- |
| Schwimmbecken (gemauert bzw. ganz im Erdreich versenkt) |
| Schäden an Pflanzen und Kulturen bis EUR 750,- auf Erstes Risiko, als Folge eines Sturmschadens am Gebäude |
| Schneerutschschäden (inkl. Schäden durch Dachlawinen) am Gebäude |
|
Wertminderung durch Hagel von Gebäudeteilen und Gebäudezubehör ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
|
|
Mitversicherung von Schäden an Kunststoffverglasungen und Lichtkuppeln aus Kunststoff
|
| Fußbodenheizung nur wenn im Prämienrechner angegeben |
| Solaranlage nur wenn im Prämienrechner angegeben |
| Gegen Zusatzprämie versicherbar: |
| Fix verankerte Schwimmbad-Folien/Planenabdeckung auf Erstes Risiko bis EUR 750,-.
Schäden an fix mit dem Boden verbundene Schwimmbad-Abdeckung aus Glas, Plexi- oder
Mehrkammernglas auf Erstes Risiko bis zur gewählten Versicherungssumme (EUR 15.000,- oder 30.000,-). |
Basisdeckung: Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz Versicherungssumme: EUR 750.000,- Versichert sind Schäden an Personen und Sachen: |
| Entschädigung berechtigter Ansprüche |
| Abwehr unberechtigter Forderungen |
| Sachschäden durch Umweltstörung |
Basisdeckung: Versichert werden Schäden, die entstehen durch: |
| Behebung von Bruchschäden an den innerhalb des Gebäudes befindlichen wasserführenden Rohrleitungen |
| Behebung von Frostschäden an den oben angeführten wasserführenden Rohrleitungen sowie an den an die Leitungen angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen |
| Zusätzlich mitversichert: |
| Nebengebäude am Versicherungsgrundstück bis 10% der Versicherungssumme
(ausgenommen Wohngebäude, sowie nicht allseits umschlossene Bauwerke) auf Erstes Risiko |
| Aufräumungs-, Abbruch-, De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten,
Entsorgungskosten mit Erdreich, Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen sowie
Sicherungskosten, Architektenkosten bis 10% der Versicherungssumme auf Erstes Risiko |
| Fußbodenheizung nur wenn im Prämienrechner angegeben |
| Schwimmbecken im Gebäude oder am Grundstück |
| Solaranlage nur wenn im Prämienrechner angegeben |
| Tapeten, Malereien zum Neuwert |
| Säurefraß an Rohren |
| An- und Zubauten von versicherten Gebäuden |
Gegen Zusatzprämie versicherbar: |
| Bruchschäden durch Korrosion, Dichtungsschäden an Zu- und Ableitungsrohren, Schäden an angeschlossenen Armaturen, Verstopfungsschäden |
| Schäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des Grundstückes;
Bruchschäden außerhalb des Gebäudes; Mitversicherung von wasserführenden Rohrleitungen
außerhalb des Versicherungsgrundstückes; Unbegrenzter Rohrersatz; In jedem Schadensfall
sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre (Austausch der vom Schaden betroffenen Rohre)
ohne Begrenzung mitversichert; Unwetterdeckung: Schäden durch Niederschlags- oder
Schmelzwasser und dadurch bedingten Rückstau bis EUR 7.500,-- je Schadensfall.
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| Kosten für Wasserverlust bis zur gewählten Entschädigungshöchstgrenze
(EUR 2.000,- oder 4.000,-) je Schadensfall. |
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