Privathaftpflicht
Vor Schadenersatzforderungen geschützt
Die Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte
Schadenersatz-
ansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie als versicherte Privatperson
aus den Gefahren des täglichen Lebens verursachen. Bei der Haushaltsversicherung von Zurich Connect
ist die Privathaftpflicht mit einer Versicherungssumme von EUR 750.000,- prämienfrei enthalten,
kann aber auch einzeln telefonisch unter 0810 - 810 820 (Ortstarif) abgeschlossen werden.
In der privaten Haftpflichtversicherung sind versichert:
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihr Partner/Ihre Partnerin im gemeinsamen Haushalt lebend
- Ihre minderjährigen Kinder bzw. generell Kinder bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres, solange sie weder über einen eigenen Haushalt, noch über ein
eigenes Einkommen verfügen
- Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten im
Haushalt verrichten (z.B. Reinigungskraft). Nicht versichert sind Arbeitsunfälle
nach dem Sozialversicherungsgesetz sowie reine Gefälligkeitsdienste.
- Optional können Sie auch alle anderen Personen, die an der Haushaltsadresse
behördlich gemeldet sind, versichern.
Unsere Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie davor, aus Ihrem Privatvermögen Schadenersatz
und Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Wir schützen Sie auch vor unberechtigten Forderungen. Sollte es zu
einer gerichtlichen Klärung der Schuldfrage kommen, zahlen wir Ihren Rechtsbeistand und die
Prozesskosten.
Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und eventuell
daraus resultierenden Vermögensschäden:
- Personenschäden
Personenschäden sind alle Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen
verletzt werden, denkbar z.B. beim Sport. Die Privathaftpflicht gilt übrigens
nicht bei Schäden, die Sie als Kfz-Lenker verursachen. Dafür sollten Sie eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
- Sachschäden
Wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört werden, spricht man von
einem Sachschaden. Ein Beispiel: Sie besuchen Freunde und verbrennen mit Ihrer
Zigarette Sofa oder Teppich. Achtung: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
sind ausgeschlossen!
Zur Verbesserung des Versicherungsschutzes empfehlen wir den Abschluss einer "erweiterten"
Privathaftpflicht mit einer Versicherungssumme von EUR 1.500.000. Diese versichert zusätzlich:
- Schadenersatzansprüche von Angehörigen (Verwandte in gerader auf- und
absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im gemeinsamen
Haushalt lebende Geschwister). Ausgeschlossen sind Ansprüche der Ehegatten untereinander
und Ansprüche der minderjährigen Kinder.
- Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten
sowie des darin befindlichen Inventars. Das Mietverhältnis darf maximal
einen Monat dauern. Ein Beispiel: Sie verschütten im Urlaub Rotwein auf dem
Hotelzimmerteppich.
- Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen an Dritte aus der Beschädigung
von Sachen in Folge ihrer Benützung oder Beförderung (Tätigkeitsschäden). Nicht
mitversichert sind Schäden, wenn die Sachen von der Versicherungsnehmerin,
dem Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen entliehen, gemietet,
in Verwahrung genommen oder einer Reparatur unterzogen wurden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.
Folgende Risiken können Sie telefonisch versichern. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0810 - 810 820 (Ortstarif) an.
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde oder Pferde
- Haus- und Grundbesitz inklusive Bauherrnhaftpflicht
- Haftpflicht für unbebaute Grundstücke
- Jagd: Versichert sind jene Personen- und Sachschäden, die aus der
Ausübung der Jagd entstehen, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (z.B. über
einen österreichischen Jagdverband)
- Lehrerhaftpflichtversicherung für Sportlehrer, Motorboot-/
Wasserschi-/Segellehrer, Reitlehrer, Bergführer/Schilehrer, Lehrer (Schule), Schulleiter