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Warnweste

Was Sie schon immer wissen wollten oder sollten

Seit 01.05.2005 gilt in Österreich das "Warnwesten-Gesetz". Aber die Handhabung ist gar nicht so leicht. Lesen Sie hier alles nach, was Sie über die Warnweste wissen sollten.
  • Laut Gesetz sind nur Lenker oder Lenkerin verpflichtet die Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges zu tragen. Aus Sicherheitsgründen ist es aber sinnvoll weitere Warnwesten mitzuführen.
  • Anzahl der Warnwesten: Pro Fahrzeug ist eine Warnkleidung mitzuführen. (Es schadet sicher nicht, Warnwesten auch für die Mitfahrenden bereitzuhalten. Im Fall des Falles ist es wichtig, dass auch die Mitfahrenden durch die Warnweste sichtbar bleiben!)
  • Farbe: Die Warnwesten können rot, gelb oder orange sein, müssen aber der ÖNORM EN 471 entsprechen. (Erkennt man am Etikett in der Warnweste.)
  • Benutzung auf Freilandstraßen:
    • Immer beim Aufstellen des Pannendreiecks.
    • Bei Pannen auf unübersichtlichen Straßenstellen.
    • Bei Pannen wenn die Sicht durch schlechte Witterung beeinträchtigt ist, sowie bei bei Dämmerung oder Dunkelheit.
  • Benutzung auf Autobahnen und Autostraßen:
    • Immer, wenn der Lenker oder die Lenkerin sich außerhalb des Fahrzeuges auf der Richtungsfahrbahn aufhält (Anhaltung wegen eines Gebrechens oder dergleichen). Also auch, wenn man sich- aus welchen Gründen auch immer - auf dem Pannenstreifen bewegt.
    • Keine Warnweste anziehen muss man auf Autobahnparkplätzen. Tipp: Die Warnweste sollte immer dann getragen werden, wenn man sich "sichtbar" machen und sich schützen will.
  • Ortsgebiet: Hat man im Ortsgebiet eine Panne oder einen Unfall ist das Tragen der Warnweste gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Zwei Räder: Mit Mopeds, Motorrädern oder Fahrrädern müssen keine Warnwesten mitgeführt und diese daher auch nicht getragen werden. Die Warnwestenpflicht gilt nur für mehrspurige Fahrzeuge.
  • Bei Traktoren gilt die Warnwestenpflicht nur dann, wenn die Bauartgeschwindigkeit des Traktors mehr als 10 km/h beträgt.
  • Strafen: Wer keine Warnweste im Auto mitführt, riskiert ein Organstrafmandat von EUR 14,-, weil die Mitnahmeverpflichtung nicht erfüllt wird. Wer in den vorgeschriebenen Fällen keine Warnweste anzieht, zahlt ebenfalls EUR 14,-. Sie können in diesem Fall also mit insgesamt EUR 28,- gestraft werden: einmal fürs Nichttragen und einmal fürs Nichtmitführen. Falls die Situation so gefährlich ist, dass man mit einem Organstrafmandat nicht davon kommt sondern Strafanzeige erstattet wird, reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu EUR 2.180,-
  • Mietauto: Versichern Sie sich bei der Benutzung eines Mietautos darüber, ob eine Warnweste im Auto vorhanden ist. Das Gesetz macht nämlich den Lenker bzw. die Lenkerin und nicht Fahrzeuginhaber für die Warnweste verantwortlich.
  • Busse: Auch in Bussen muss laut Gesetz nur eine Warnweste für den Lenker bzw. die Lenkerin mitgeführt werden. Aus Eigeninteresse ist es daher ratsam bei Busreisen eine Warnweste mit in den Bus zu nehmen.
  • Unterschied zu Italien: In Italien gibt es nur eine Tragepflicht und keine Mitnahmepflicht. Bestraft wird daher nur, wer die Warnweste in den vorgeschriebenen Fällen nicht trägt. In Österreich gibt es eine doppelte Verpflichtung: man muss die Warnweste mitführen und man muss sie im Falle des Falles auch tragen und kann somit auch doppelt bestraft werden.

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