Motorbezogene Versicherungssteuer
Die Versicherungswirtschaft ist verpflichtet, zusätzlich zur Prämie für die Haftpflichtversicherung die "Motorbezogene Versicherungssteuer" einzuheben und an den Fiskus weiterzuleiten. Diese bemisst sich nach der Kilowatt-Anzahl Ihres Fahrzeuges und dem gewählten Zahlungsintervall.
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Berechnung der Kfz-Steuer
Die Motorbezogene Versicherungssteuer wird immer nach folgender Formel berechnet:
| (KW - 24) x 6,6 |
jährlich |
| x 6,996 |
halbjährlich |
| x 7,128 |
vierteljährlich |
| x 7,26 |
monatlich |
Liste zum Nachschauen
Wir haben Ihnen die Arbeit abgenommen selbst nachzurechnen und eine Liste mit den wichtigsten ausgerechneten Werten für Sie erstellt.