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Strafzettel im Ausland

Wer nach dem Urlaub im heimischen Briefkasten einen ausländischen Strafzettel vorfindet, ist sich oft unsicher, was nun zu tun ist. Verstehen Sie den Strafzettel nicht, haben Sie das Recht auf eine Übersetzung. Doch aufgepasst: Ignorieren Sie die Strafe einfach, droht Ihnen die Bezahlung spätestens bei erneuter Reise in das Urlaubsland. Nicht bezahlte Strafzettel können aber auch von österreichischen Behörden eingetrieben werden.

Welche Strafen Ihnen wofür drohen können

  • Alkohol am Steuer: In Italien ist bei >1,5 Promille das Auto weg. Es wird beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert. In Spanien können Sie für >1,2 Promille sogar mindestens (!) drei Monate lang ins Gefängnis kommen. In Irland wurde vor kurzem die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt und schon für kleine Überschreitungen bezahlen Sie mindestens EUR 200,-. In Dänemark kommt es darauf an, wie viel Sie verdienen. Bei Alkohol am Steuer kann ein ganzer Monatsverdienst weg sein.
  • Geschwindigkeitsübertretung: In Italien sollten Sie vor allem nachts darauf achten, nicht zu schnell zu fahren. Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr zahlen Sie um ein Drittel mehr als am Tag. In Spanien kommen Sie für einige Monate ins Gefängnis, wenn Sie 60 km/h schneller fahren als erlaubt. In der Schweiz zahlen Sie bei einer Übertretung um 50 km/h mindestens EUR 690,-.
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: kostet in Italien mindestens EUR 150,-.
  • Falschparken: kann Sie in Spanien bis zu EUR 200,- kosten.
  • Navi mit Radar-Warnung: ist in der Schweiz strengstens verboten!
  • Ignorieren des Überholverbots oder von roten Ampeln: ist in Norwegen mit einer Strafe von EUR 690,- besonders teuer.

Fazit: Riskieren Sie lieber nichts, gehen Sie auf Nummer sicher und legen Sie sich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zu.

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