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So wechseln Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung
zu Zurich Connect

Eine bestehende Kfz-Versicherung kann zu mehreren Anlässen gekündigt werden. Die Kündigung hat in allen Fällen schriftlich zu erfolgen. Grundsätzlich wird auch eine Kündigung per Fax akzeptiert, wir empfehlen aber, diese eingeschrieben, auf dem Postweg, zu versenden.


Wer kündigt den alten Vertrag?

Bitte kümmern Sie sich selbst um die Kündigung des bestehenden Vertrags. Nur dann können wir die Bonusstufe der bisherigen Versicherung übernehmen.

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Wann kann ich kündigen?

  • Kündigung bei Fahrzeugwechsel

    Bei Verkauf des versicherten Fahrzeuges kann die Versicherung ohne Einhaltung von irgendwelchen Fristen per sofort gekündigt werden. Üblicherweise akzeptieren Versicherungen die Kündigung per Abmeldedatum des Fahrzeuges.

    Grundsätzlich muss die Kündigung durch den Käufer oder die Käuferin des Fahrzeuges erfolgen. Dies geschieht in der Praxis aber meistens nur dann, wenn das Fahrzeug an einen Händler veräußert wurde. Damit der Vertrag verlässlich beendet wird, ist eine schriftliche Verständigung über Verkauf und Abmeldung mit der Bitte um Vertragsauflösung per Abmeldedatum durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin zu empfehlen.

  • Ablaufkündigung

    Die Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf ist in der Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugkasko unterschiedlich geregelt.

    Kfz-Haftpflichtversicherung

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach Ablauf eines Jahres, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, zum Ablauf gekündigt werden.

    ACHTUNG! Der Kündigungstermin richtet sich dabei nicht nach dem Ablauf (Hauptfälligkeit), der auf der Polizze steht, sondern nach dem Versicherungsbeginn. Hat der Versicherungsvertrag an einem Monatsersten begonnen, so kann der Vertrag zum selben Monatsersten wieder gekündigt werden. Hat der Versicherungsvertrag nicht zum Monatsersten begonnen, so gilt der nächst folgende Monatserste als Kündigungstermin.

    Versicherungsbeginn 02.05.2019
    Erste Kündigungsmöglichkeit 01.06.2020
    Eingang der Kündigung bei der Versicherung spätestens am 30.4.2020

    Fahrzeugkaskoversicherung

    Die Fahrzeugkaskoversicherung kann zum Ablauf, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, gekündigt werden. Der Kündigungstermin richtet sich dabei nach dem vertraglich vereinbarten Ablauf (Hauptfälligkeit), der auf der Polizze steht.

  • Kündigung wegen Prämienerhöhung

    Übt der Versicherer sein Recht zur Prämienerhöhung oder Indexanpassung aus, so kann der Vertrag innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung gekündigt werden. Die Kündigung wird einen Monat nach Einlagen beim Versicherer wirksam.

    Einlangen der Verständigung zur Prämienerhöhung 25.04.2020
    Kündigungsfrist ein Monat (also bis 25.05.2020)
    Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer 02.05.2020
    Wirksamkeit der Kündigung 02.06.2020

  • Kündigung im Schadenfall

    Die Kündigungsmöglichkeit im Schadenfall ist in der Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugkasko unterschiedlich geregelt.

    Kfz-Haftpflichtversicherung

    Hat die Versicherung eine Entschädigungsleistung erbracht oder die Leistung ungerechtfertigterweise abgelehnt, so kann der Vertrag innerhalb eines Monats ab Entschädigungsleistung bzw. Ablehnung der Leistung gekündigt werden. Die Kündigung ist per sofort oder spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (Hauptfälligkeit) möglich.

    Fahrzeugkaskoversicherung

    Die Kündigung ist nur möglich, wenn die Versicherung die Leistung ungerechtfertigterweise abgelehnt hat. Die Kündigung ist per sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (Hauptfälligkeit) möglich und muss innerhalb eines Monats ab Ablehnung der Leistung beim Versicherer eintreffen.


Wie funktioniert das Bonus-Malus-System?

  • Wie ist das bei einem zusätzlichen Fahrzeug?

    Angenommen Sie haben schon ein Auto und melden nun ein weiteres Auto (mit Einzelkennzeichen) an. In diesem Fall beginnen Sie mit diesem Fahrzeug wieder in Bonusstufe 9 (der Einsteigerstufe). Die Bonusstufe des ersten Autos ist dafür nicht relevant.

  • In welchem Fall bekomme ich einen Zweitwagenbonus (Bonusstufengeschenk)?

    Für Ihr Zweitauto oder den Zweitwagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihrer Kinder im Alter von 23 bis 30 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben, bekommen Sie bis zu fünf Bonusstufen geschenkt, vorausgesetzt

    • Sie haben bereits ein Fahrzeug bei Zurich oder Zurich Connect (vormals Zuritel) in der Bonusstufe 0 bis 8 versichert

    Diese Begünstigung gilt vorbehaltlich der Erfüllung interner Annahmerichtlinien und geht bei Kündigung des Vertrages und Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren.

  • Und was ist, wenn ich länger keine Autoversicherung hatte?

    Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen Sie in der Grundstufe 9. (Ausgenommen sind Sonderfälle des „Übergangs“ einer Einstufung; Näheres dazu siehe Art 15.4. AKHB.)

    So funktionieren die Umstufungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems:

    1. Nach schadenfreiem Verlauf eines Beobachtungszeitraums (dies ist der Zeitraum zwischen 01.10. des einen und dem 30.09. des darauffolgenden Jahres) erfolgt eine Umstufung in Richtung Bonus, also in die nächstniedrigere Prämienstufe. (Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 4.)

    2. Ein Beobachtungszeitraum gilt als schadenfrei verlaufen, wenn kein in Punkt 3. beschriebener und zu berücksichtigender Versicherungsfall eingetreten ist und das Versicherungsverhältnis

    • mindestens 6 Monate bestanden hat (bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung samt Prämienbemessung für diesen Beobachtungszeitraum nach Prämienstufe 9), oder
    • mindestens 9 Monate bestanden hat (in allen sonstigen Fällen).

    3. Ein Versicherungsfall wird für den Schadenverlauf berücksichtigt, wenn wir dafür eine Entschädigung zu unseren Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet haben. Nicht berücksichtigt werden Leistungen ausschließlich auf Grundlage sogenannter Teilungsabkommen, unsere innerbetrieblichen Kosten sowie Entschädigungen/Rückstellungen, die Sie uns binnen 6 Wochen ab Kenntniserlangung erstatten (nähere Details siehe Artikel 15.3. AKHB)

    4. Für jeden für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall (siehe Punkt 3.) innerhalb eines Beobachtungszeitraums (siehe Punkt 1.) erfolgt eine Umstufung um drei Prämienstufen höher als zuvor (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 5.)

    5. Die unter Punkt 1. und 4. beschriebenen Umstufungen der Prämie erfolgen mit Wirksamkeit ab jenem Hauptfälligkeitszeitpunkt, der unmittelbar nach dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner gelegen ist. Hauptfälligkeitszeitpunkt ist jener Tag und Monat eines jeden Jahres, der als Ablaufdatum der Versicherung vereinbart wurde.

    Wollen Sie Ihre Bonusstufe behalten, können Sie den Schaden selbst bezahlen. Mit unserem Bonus-Malus-Rechner können Sie schnell berechnen, ob es sich für Sie auszahlt, den Schaden selbst zu bezahlen.