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Versicherungen > Auto > FAQ > Versicherungsschutz

Versicherungsschutz


Welche Fahrzeuge kann ich bei Zurich Connect versichern?

Die Zurich Connect Autoversicherung versichert PKWs, Kombis und Wohnmobilie (bis 3,5t Gesamtgewicht) von Privatpersonen. Anhänger werden nur dann versichert, wenn auch das Zugfahrzeug bei Zurich Connect versichert ist. Fahrzeuge von Einzelunternehmen werden dann versichert, wenn das Fahrzeug privat angemeldet wird.

Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

  • Kündigung zum Ablauftermin: In der KFZ-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung haben die Verträge im Allgemeinen eine Laufzeit von einem Jahr. Zum Ablauftermin können Sie kündigen. Der Ablauftermin ist immer der Monatserste, mindestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn. Fällt der Versicherungsbeginn auf einen Monatsersten, ist der Ablauftermin genau ein Jahr später. Hat die Versicherung nicht am Monatsersten begonnen, ist der Ablauftermin der nächstfolgende Monatserste im darauffolgenden Jahr. (Bsp.: Versicherungsbeginn = Zulassungsdatum: 15.3.2007, Ablauftermin: 1.4.2008) Den Ablauftermin, zu dem eine Kündigung des Vertrages möglich ist, finden Sie in Ihrer Polizze. Die Kündigungsfrist ist ein Monat, das bedeutet, das Kündigungsschreiben muss bis spätestens einen Monat vor dem Ablauftermin bei der Versicherung eingelangt sein. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Versicherungsdauer automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss schriftlich - am besten eingeschrieben - erfolgen. Zuritel akzeptiert auch Kündigungen per Fax oder E-Mail.
  • Kündigung nach einem Schadensfall: Nach einem Schadensfall können Sie die KFZ-Haftpflicht-Versicherung ohne Angabe von Gründen kündigen, in der Kasko-, Insassenunfall- und KFZ-Rechtsschutzversicherung nur dann, wenn Ihre Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert. Auch Ihrer Versicherung steht im Schadenfall ein Kündigungsrecht zu.
  • Kündigung nach Prämienerhöhung: Ebenso haben Sie nach einer Prämienerhöhung durch die Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Frist beträgt ein Monat ab Erhalt der Verständigung.
  • Kündigung nach Verkauf des Fahrzeuges: Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die Versicherung automatisch auf den Erwerber über (ausgenommen die KFZ-Rechtsschutz); dieser kann aber binnen eines Monats die Versicherung kündigen. Empfehlenswert ist es jedoch das Fahrzeug bei Verkauf selbst abzumelden und die Abmeldebestätigung inkl. Kündigungsvermerk an die Versicherung zu senden.
  • Vorlage für ein Kündigungsformular: Kündigungsformular zum Download »

In welchen Ländern benötige ich eine Grüne Karte?

Die "Grüne Versicherungskarte" sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer an Bord sein. Der internationale Versicherungsnachweis ist zwar in vielen Hauptreiseländern nicht mehr Pflicht, im Falle eines Unfalls leistet er aber nützliche Dienste. Die Karte bescheinigt den Versicherungsschutz. Bei Zurich Connect erfolgt die Zusendung der "Grünen Karte" automatisch einmal jährlich, und das natürlich kostenlos.

Die große "Grüne Karte" gilt in folgenden Staaten: Andorra, Albanien, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Dänemark inkl. Färoer Inseln, Spanien inkl. Kanarische Inseln, Estland. Frankreich (inkl. Monaco), Finnland, Großbritannien und Nordirland (inkl. Insel Man und Gibraltar), Griechenland, Kroatien, Italien (inkl. San Marino und Vatikan), Israel, Iran, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldavien, Norwegen, Niederlande, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Republik Zypern (das ist der südliche - griechische - Teil).

Die "Grüne Karte" wird in folgenden europäischen Staaten verlangt: Albanien, Andorra, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Republik Zypern (das ist der südliche - griechische - Teil), Estland, Ungarn (fallweise, trotz vereinbartem Verzicht), Kroatien (fallweise, trotz vereinbartem Verzicht), Italien (im Schadenfall, trotz vereinbartem Verzicht), Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowenien (fallweise, trotz vereinbartem Verzicht), Ukraine.

In den Anrainerstaaten Österreichs und den Staaten der EU ist die "Grüne Karte" grundsätzlich nicht erforderlich, weil dort das österreichische Kennzeichen dieselbe Wirkung hat.

Welche Leistungen bietet die Assistance?

Ist Ihr Fahrzeug fahruntauglich durch Panne, Unfall, Totalschaden, oder wurde es gestohlen organisiert und übernimmt die Assistance die Kosten für:

  • Pannen- und Unfallhilfe sowie Abschleppen inkl. Bergung bis insgesamt EUR 300,-
  • Wenn das Fahrzeug nicht binnen 2 Stunden repariert werden kann:
    • Mehrkosten für die Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung bis insgesamt EUR 220,- pro Insasse, oder
    • Mietwagen gleicher Kategorie, für maximal 6 Tage bis EUR 75,- pro Tag (der Ersatzwagen wird bereits ab einer Reparaturdauer von mindestens 2 Stunden organisiert)
  • Wenn das Fahrzeug nicht binnen drei Arbeitstagen repariert werden kann: Rückführung des Kfz an den Wohnort bis zum Zeitwert, max. bis EUR 1.500,-
  • Wenn weder Lenker, Lenkerin noch einer der Insass/innen imstande ist das Kfz zu lenken: Ersatzchauffeur für Heimreise bei Fahrerausfall
  • Bei Pannen bzw. Unfällen im Ausland gilt zusätzlich:
    • Bergungskosten bis EUR 730,-
    • Verzollung des Kfz bei Totalschaden
    • Speditions- und Frachtkosten für Ersatzteile
    • Kostenvorschuss für außerordentliche Belastungen bis EUR 1.500,-
Zusätzlich medizinische Hilfsleistungen im Ausland

Wenn eine versicherte Person im Ausland ernsthaft erkrankt, schwer verunfallt oder stirbt, übernimmt die KFZ-Assistance unabhängig davon, ob ein Verkehrsmittel verwendet wurde, bei medizinisch notwendigen Fällen folgende Organisationsleistungen und Kosten:

  • notwendige Rettungsaktionen und Transporte
  • bei medizinischer Notwendigkeit den Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Spital
  • die Bergung und Heimschaffung der verstorbenen Person
  • Besuche: Dauert der Spitalaufenthalt einer versicherten Person im Ausland länger als 7 Tage, übernimmt die KFZ-Assistance die Besuchskosten für eine der versicherten Person nahestehende Person, und zwar die nachgewiesenen Kosten für die Hin- und Rückreise, höchstens jedoch die Kosten für einen Flug in der Economy-Klasse.

Sind Autoinsassen in der Haftpflicht auch versichert?

Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Autohaftpflicht versichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Insassenunfallversicherung »

Sind die Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?

Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen.

Weitere Fragen & Antworten zur Kfz-Versicherung