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Prämienzahlung
- Kündigung zum Ablauftermin: In der KFZ-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung haben die Verträge im Allgemeinen eine Laufzeit von einem Jahr. Zum Ablauftermin können Sie kündigen. Der Ablauftermin ist immer der Monatserste, mindestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn. Fällt der Versicherungsbeginn auf einen Monatsersten, ist der Ablauftermin genau ein Jahr später. Hat die Versicherung nicht am Monatsersten begonnen, ist der Ablauftermin der nächstfolgende Monatserste im darauffolgenden Jahr. (Bsp.: Versicherungsbeginn = Zulassungsdatum: 15.3.2007, Ablauftermin: 1.4.2008) Den Ablauftermin, zu dem eine Kündigung des Vertrages möglich ist, finden Sie in Ihrer Polizze. Die Kündigungsfrist ist ein Monat, das bedeutet, das Kündigungsschreiben muss bis spätestens einen Monat vor dem Ablauftermin bei der Versicherung eingelangt sein. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Versicherungsdauer automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss schriftlich - am besten eingeschrieben - erfolgen. Zuritel akzeptiert auch Kündigungen per Fax oder E-Mail.
- Kündigung nach einem Schadensfall: Nach einem Schadensfall können Sie die KFZ-Haftpflicht-Versicherung ohne Angabe von Gründen kündigen, in der Kasko-, Insassenunfall- und KFZ-Rechtsschutzversicherung nur dann, wenn Ihre Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert. Auch Ihrer Versicherung steht im Schadenfall ein Kündigungsrecht zu.
- Kündigung nach Prämienerhöhung: Ebenso haben Sie nach einer Prämienerhöhung durch die Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Frist beträgt ein Monat ab Erhalt der Verständigung über die Prämienerhöhung.
- Kündigung nach Verkauf des Fahrzeuges: Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die Versicherung automatisch auf den Erwerber über (ausgenommen die KFZ-Rechtsschutz); dieser kann aber binnen eines Monats die Versicherung kündigen. Empfehlenswert ist es jedoch das Fahrzeug bei Verkauf selbst abzumelden und die Abmeldebestätigung inkl. Kündigungsvermerk an die Versicherung zu senden.
- Vorlage für ein Kündigungsformular: Kündigungsformular zum Download »
Bei unterjähriger Zahlungsweise werden die folgenden Zuschläge verrechnet. Diese entfallen bei Bankeinzug.
- 1/2-jährlich: 3%
- 1/4-jährlich: 5%
- Monatliche Zahlung ist nur über Bankeinzug möglich
Das Finanzamt verrechnet die Motorbezogene Versicherungssteuer jährlich im Voraus. Möchten Sie unterjährig bezahlen gelten daher folgende Zuschläge für die KFZ-Steuer:
- 1/2-jährlich: 6%
- 1/4-jährlich: 8%
- Monatliche Zahlung: 10%
Ja, das ist möglich, Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen und sonstige Korrespondenz an die gewünschte Zustelladresse. Sie können diese in unseren Prämienrechnern gesondert eingeben.
Wird ein Fahrzeug in einem anderen Bundesland angemeldet weil der Besitzer umzieht, so kann die An- und
Abmeldung in dem neuen Bundesland erfolgen. Wechselt das Fahrzeug zusätzlich den Besitzer, ist ein
beglaubigter Kaufvertrag nicht mehr nötig, es sei denn der Kaufvertrag wird unter Ehepartnern geschlossen. Die Kosten einer Ummeldung sind gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.
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