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Versicherungen > Auto > FAQ > Bonus-Malus-System

Bonus-Malus-System


Kann ich die Bonus-Stufe des Vorbesitzers übernehmen?

Die Übernahme der Bonusstufe ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Fahrzeug wird durch nahe Angehörige in auf- oder absteigernder Linie (z.B.: Vater, Kinder, Enkel), durch einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister erworben.
  • Ein/e Dienstnehmer/in kauft ein Dienstfahrzeug nachdem er oder sie dieses bereits mindestens 1 Jahr in Gebrauch hatte und der Arbeitsgeber dies bestätigen kann.
  • Das Fahrzeug wird von einem/r Leasingnehmer/in oder Mieter/in gekauft, das diese/r bereits mindestens 1 Jahr in Gebrauch hatte.

Wann bekomme ich ein Bonusstufengeschenk?

Für Ihr Zweitauto oder den Zweitwagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihrer Kinder im Alter von 23 bis 30 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben, bekommen Sie bis zu fünf Bonusstufen geschenkt, vorausgesetzt

  • Sie haben bereits ein Fahrzeug bei Zurich oder Zurich Connect (vormals Zuritel) in der Bonusstufe 0 bis 8 versichert.
  • und das neue, zusätzliche Fahrzeug wird von keiner Person unter 23 Jahren gelenkt.

Diese Begünstigung geht bei Kündigung des Vertrages und Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren.

Mit welcher Bonus-Stufe steigt man nach einer Pause ein?

Bei einer Unterbrechung von weniger als 12 Monaten bleibt die zuletzt geführte Bonusstufe aufrecht.

Nach einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten, in der kein Fahrzeug auf Ihren Namen versichert war, steigen Sie neu in der Stufe 9 ein.

Gab es keinen versicherungsfreien Zeitraum, weil Ihr Wagen im Ausland versichert war, können wir die entsprechende Bonusstufe übernehmen, sofern die ausländische Versicherung eine schriftliche Bestätigung über die unfallfreie Zeit ausstellt.

Wie genau funktioniert der "Freischaden"?

Für Verträge in den Stufen 0 bis 3 können Sie gegen Zahlung einer jährlichen Einmalprämie von EUR 24,- sicherstellen, dass Ihre Bonusstufe solange Sie bei Zurich Connect sind nicht mehr verloren geht. Egal wie viele Schäden passieren.

Liegt Ihr Versicherungsbeginn zwischen 1.4. und 30.9. zahlen Sie für den ersten Beobachtungszeitraum bis 30. September EUR 12,-. Für den darauf folgenden Beobachtungszeitraum von 1.10. bis 30.9. des Folgejahres zahlen Sie EUR 24,-.

Dieser Beitrag ist nicht Bestandteil der laufenden Prämienzahlung und daher nicht im angeführten Berechnungsergebnis enthalten. Er wird separat einmal jährlich verrechnet.

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