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An-/Abmeldung und Kennzeichentafeln
Die An- und Abmeldung Ihres Kfz können Sie in den Zürich Zulassungsstellen oder Kundenbüros mit Zulassung vornehmen. Eine Liste der
Zulassungsstellen von Zurich finden Sie online nach Bundesländern geordnet:
Zurich Zulassungsstellen ».
Zur Anmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
- Identitätsnachweis (Führerschein, etc.)
- Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
- Prüfgutachten gem. § 57a KFG (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Benützungsüberlassungserklärung (nur bei Leasingfahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung (erhalten Sie im Zurich Connect Kontakt Center)
- Bargeld für die Zulassungsgebühr »
- Gegebenenfalls Vollmacht für Anmelder oder Anmelderin
Zur
Abmeldung benötigen Sie:
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichentafeln (wenn Sie diese nicht weiterverwenden möchten)
- Gegebenenfalls Vollmacht für Abmelder oder Abmelderin
Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich.
- Haftpflichtversicherung: Die Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug
(PS/KW stärkster PKW bzw. Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen. Bitte geben Sie dieses
daher im Prämienrechner ein. Marke, Type, KW/PS und Baujahr des zweiten und dritten
Fahrzeugs geben Sie bitte unter den Anmerkungen im Rechner an.
- Kaskoversicherung: Für das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100% der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50% und in der Teilkasko 66,6% der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
- Assistance: Die Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
- Insassenunfallversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
- Rechtsschutzversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
- Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Steuer muss nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden (in der Regel das PS/KW Stärkere). Ausnahmen können nur bei der Kombination von Fahrzeugen mit/ohne Katalysator vorkommen, aufgrund der höheren Besteuerung von Fahrzeugen ohne Katalysator.
- Wenigfahrer: Bei einem Wechselkennzeichen kann kein Rabatt für Wenigfahrer (<7.000 gefahrene km pro Jahr) gewährt werden.
Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde » (Verkehrsamt) bewilligen lassen.
Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle » einreichen können.
Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde EUR 172,20 an.
Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die
Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor.
Für die Kennzeichentafeln sind hier EUR 18,- sowie bei Kennzeichenänderung EUR 1,45 zu entrichten.
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