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KFZ Rechtsschutzversicherung
Wer ist versichert?
Der Eigentümer/Halter des gewählten Fahrzeuges mit dem angegebenen Kennzeichen. Mitversichert sind alle berechtigten Lenker
und Insassen.
Welche Leistungen bietet Ihnen die Rechtschutzversicherung?
- Versicherungssumme: EUR 80.000,-
- Übernahme der Verfahrens- und Prozesskosten
- Bezahlung der Vorschüsse, Gebühren, Kosten von Rechtsanwälten
- Keine Bagatellgrenze bei Vormerkdelikten
- freie Anwaltswahl (die Beauftragung erfolgt durch die Leistungsabteilung)
Was ist versichert?
Fahrzeug-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Verwendung des eigenen Fahrzeuges
- Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und/oder Verwaltungsbehörden wegen eines
Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften
- Führerschein-Rechtsschutz: Verfahren wegen Entziehung oder Androhung der Entziehung des Führerscheins, Verfahren zur
Wiederausfolgung des Führerscheins in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des versicherten Fahrzeuges
einschließlich Ersatzteile und Zubehör
- Mitversichert sind Versicherungsvertragsstreitigkeiten, ausgenommen Streitigkeiten
aus allen Rechtsschutzverträgen mit der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Ermittlungsstraf-Rechtsschutz
Das Ermittlungsverfahren dient dazu Sachverhalt und Tatbestand zu klären. Danach entscheidet
der Staatsanwalt über die Einstellung des Strafverfahrens, die Anklage oder über den Rücktritt von
der Verfolgung.
Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren das Recht Beweisanträge zu stellen, seinen
Rechtsanwalt beizuziehen, etc. Qualifizierter Rechtsbeistand für den Beschuldigten ist in dieser
Phase wesentlich, um
- eine deutlich bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung zu schaffen bzw.
- das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung zu beenden.
Zurich Connect bietet daher gegen Prämienzuschlag den Ermittlungsstraf-Rechtsschutz an, der bereits
im Ermittlungsverfahren umfassenden Deckungsschutz für den Betroffenen gewährt (bis zu 10.000,- Euro
je Versicherungsjahr).
Wo gilt die Versicherung?
- Europa im geografischen Sinn und außereuropäische Mittelmeeranrainerstaaten
- Kanarische Inseln, Madeira und auf den Azoren
Ab wann gilt die Versicherung?
Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf, bzw. für Verbraucher zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.