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KFZ Insassenunfallversicherung
Wer ist versichert?
Der Lenker bzw. die Lenkerin und alle Insassinnen und Insassen.
Was ist versichert?
- Alle Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Benützung des KFZ/Zweirad ereignen.
- Die Versicherung umfasst Todesfall und Invalidität.
Wo gilt die Versicherung?
- Europa und außereuropäische Mittelmeeranrainerstaaten
- Kanarische Inseln, Island, Grönland, Spitzbergen, Madeira, Malta, Zypern, Azoren
Wann gilt die Versicherung?
Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert.