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Bonus-Malus-System
Wenn Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen anmelden (erstmaligen Abschluss einer
Haftpflichtversicherung), beginnen Sie in Stufe 9. Wenn Sie innerhalb des
Beobachtungszeitraums (01.10. bis 30.09.) keinen Schaden hatten führt jedes unfallfreie
Jahr um eine Stufe Richtung Bonus, ein Schadensfall führt um 3 Stufen in Richtung Malus.
Wollen Sie im Schadensfall Ihre Bonusstufe behalten, können Sie den Schaden selbst
bezahlen. Mit unserem Bonus-Malus-Rechner können Sie schnell berechnen, ob es sich für
Sie auszahlt, den Schaden selbst zu bezahlen.
Ist eine Vorversicherung vorhanden, so wird die Stufe übernommen, sofern die
Unterbrechung nicht länger als 1 Jahr gedauert hat bzw. Sie diese Fahrzeug nicht
abmelden. Ihre aktuelle Bonus-Stufe finden Sie auf Ihrer letzten Prämienvorschreibung.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, Ihre Versicherung zu kontaktieren.
Wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die
Bonus-Stufe des Vorbesitzers übernommen werden:
- wenn ein naher Angehöriger (Ehegatte/in, Verwandte/r in gerader
Linie, im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister) das Fahrzeug erwirbt.
- wenn ein/e im gemeinsamen Haushalt lebende/r Lebensgefährte/in das Fahrzeug erwirbt.
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wenn ein/e Leasingnehmer/in oder Mieter/in ein Fahrzeug kauft,
das diese/r mindestens 1 Jahr in Gebrauch hatte.
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wenn ein/e Dienstnehmer/in ein Dienstfahrzeug kauft, das diese/r mindestens 1 Jahr in Gebrauch hatte.
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