Versicherungen Spartipps Kundenservice Kunden werben Kunden Über uns  
 
  Spartipps

Motorradpause

Kennzeichenhinterlegung und Winternachlass

Das Wichtigste in aller Kürze
Bei der Kennzeichenhinterlegung geben Sie Ihr Motorradkennzeichen bei der Zulassungsbehörde ab, wintern Ihr Zweirad ein und zahlen weder Kfz-Steuer noch Versicherungsprämie. Beim Winternachlass sparen Sie Zeit, Papierkram und rund 30 % der Haftpflichtprämie, der Versicherungsschutz bleibt das ganze Jahr über aufrecht.

Berechnen Sie einfach online den Unterschied bei der Motorradversicherung.

Motorradversicherung Rechner

1. Kennzeichenhinterlegung

Kennzeichenhinterlegung Bei der normalen Kennzeichenhinterlegung können Sie sich jederzeit dazu entschließen, Ihr Motorrad einzumotten und das Kennzeichen zur Zulassungsbehörde zu bringen – das muss nicht notwendigerweise im Winter sein. Die Versicherung muss sowohl von der Hinterlegung als auch von der Abholung verständigt werden.

Für den Zeitraum der Hinterlegung haben Sie Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer, was sich besonders bei großen Motorrädern auszahlt. Dies gilt aber nur, wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt sind. Außerdem bezahlen Sie keine Versicherungsprämie, was aber auch bedeutet, dass Ihr Motorrad in dieser Zeit nicht versichert ist. Achtung bei der Kaskoversicherung: Im Falle von Vandalismus oder Diebstahl wäre Ihr Fahrzeug nicht versichert! Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherungsschutz am Stellplatz aufrecht bleibt.


Beispiel für die Kennzeichenhinterlegung:

Beispielrechnung Kennzeichenhinterlegung Sie hinterlegen das Kennzeichen Ihrer Honda Hornet 600, für die Sie im Jahr bei Zurich Connect € 144,67* zahlen, von 1. Dezember bis 1. April des Folgejahres bei der Zulassungsstelle. Damit sind Sie vier Monate lang nicht versichert und ersparen sich ein Drittel der Jahresprämie sowie die Kfz-Steuer für diesen Zeitraum.

2. Winternachlass

Winternachlass Die Online Versicherung Zurich Connect bietet beim Abschluss einer Zweiradversicherung einen "Winternachlass" an. Dadurch verringert sich die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung von vornherein um rund 30%, die der Kaskoversicherung um 20%.


Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihr Kennzeichen bei der Behörde zu hinterlegen. Dadurch können Sie sich (und der Versicherung!) viel Zeit und Papierkram ersparen. Tun Sie es aber trotzdem, haben Sie auch noch Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer. Der Haftpflichtversicherungsschutz ist das ganze Jahr über aufrecht, Sie können also auch im Winter mit dem Motorrad fahren. Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, gilt diese in den Wintermonaten November, Dezember, Jänner und Februar nur für Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen. Von November bis Februar besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung.


Beispiel für den Winternachlass:

Beispielrechnung Winternachlass Für die Haftpflichtversicherung Ihrer Honda Hornet 600 zahlen Sie inklusive dem Winternachlass statt € 144,67 nur
€ 101,27 im Jahr (exklusive Kfz-Steuer) und können trotzdem jederzeit biken gehen. Die Ersparnis bei der Prämie macht ca. 30% aus.


Treffen Sie die richtige Entscheidung

Bei der Kennzeichenhinterlegung können Sie je nach Dauer etwas mehr Geld sparen, dafür entfällt beim Winternachlass der Papierkram und Ihr Bike ist jederzeit fahrbereit. So können Sie auch schöne Wintertage für eine Tour nützen.

Mehr Infos zum Motorrad im Winter


* Haftpflichtversicherung, 599 ccm Hubraum, Versicherungssumme € 10 Mio., exklusive
Kfz-Steuer

Das könnte Sie auch interessieren



Weiterempfehlen
share on facebook