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MotorradpauseKennzeichenhinterlegung und Winternachlass
Berechnen Sie einfach online den Unterschied bei der Motorradversicherung. 1. Kennzeichenhinterlegung
Für den Zeitraum der Hinterlegung haben Sie Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer, was sich besonders bei großen Motorrädern auszahlt. Dies gilt aber nur, wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt sind. Außerdem bezahlen Sie keine Versicherungsprämie, was aber auch bedeutet, dass Ihr Motorrad in dieser Zeit nicht versichert ist. Achtung bei der Kaskoversicherung: Im Falle von Vandalismus oder Diebstahl wäre Ihr Fahrzeug nicht versichert! Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherungsschutz am Stellplatz aufrecht bleibt. Beispiel für die Kennzeichenhinterlegung:
2. Winternachlass
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihr Kennzeichen bei der Behörde zu hinterlegen. Dadurch können Sie sich (und der Versicherung!) viel Zeit und Papierkram ersparen. Tun Sie es aber trotzdem, haben Sie auch noch Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer. Der Haftpflichtversicherungsschutz ist das ganze Jahr über aufrecht, Sie können also auch im Winter mit dem Motorrad fahren. Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, gilt diese in den Wintermonaten November, Dezember, Jänner und Februar nur für Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen. Von November bis Februar besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung. Beispiel für den Winternachlass:
Treffen Sie die richtige EntscheidungBei der Kennzeichenhinterlegung können Sie je nach Dauer etwas mehr Geld sparen, dafür entfällt beim Winternachlass der Papierkram und Ihr Bike ist jederzeit fahrbereit. So können Sie auch schöne Wintertage für eine Tour nützen. Mehr Infos zum Motorrad im Winter* Haftpflichtversicherung, 599 ccm Hubraum, Versicherungssumme € 10 Mio., exklusive Kfz-Steuer
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