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Setzen Sie Unwetterschäden steuerlich abBei der Sanierung eines unwettergeschädigten Heims zählt jeder Cent. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall alle steuerlichen Begünstigungen ausnutzen um vom Finanzamt wenigstens einen Teil Ihrer Ausgaben ersetzt zu bekommen. Wann spricht man von Katastrophenschäden?Wenn Schäden durch Hochwasser, Sturm, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Bergstürze, Erdbeben oder einen Orkan verursacht wurden. Weiters muss die Substanz stark beschädigt worden sein und zwar bei einer größeren Anzahl von Betroffenen. Welche Ausgaben kann ich steuerlich absetzen?Grundsätzlich gilt, dass Sie Ausgaben, die mit der Beseitigung von Katastrophenschäden im Zusammenhang stehen, ohne Kürzung durch einen Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung absetzen können. Diese Aufwendungen werden vom Staat - abhängig vom Einkommen - mit bis zu 50 Prozent steuerlich gefördert. Dabei gilt natürlich zu beachten, dass Sie Ausgaben, die bereits durch Spenden oder Subventionen gedeckt sind, nicht von der Steuer absetzen können. Erlöse aus dem Verkauf Ihres PKW-Wracks sind ebenfalls abzuziehen. Wenn Sie die Kosten mittels Kredit finanzieren, können Sie nur die Kreditrückzahlungen einschließlich der Zinsen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ansonsten gilt:
Wann und wie kann ich außergewöhnliche Belastungen geltend machen?Die Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können Sie in dem Jahr geltend machen, in dem der Schaden eingetreten ist. Geben Sie die außergewöhnlichen Belastungen in der jeweiligen Arbeitnehmerveranlagung an und reichen Sie diese beim Finanzamt ein. Als Nachweis sollten Sie unbedingt die von der Gemeindekommission aufgenommenen Niederschriften über die Schadenserhebung sowie alle Rechnungen aufbewahren. Wenn möglich, sollten Sie die Schäden auch alle fotografisch dokumentieren. Kann ich Geld- und Sachspenden absetzen?Sie als Privatperson können Spenden im Katastrophenfall nach wie vor nicht absetzen. Zahlungen an Katastrophenopfer sind jedoch - sofern sie der Schadensbeseitigung dienen - von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind, stehen Ihnen mehr Möglichkeiten offen: Denn dann können Sie sowohl Geld- als auch Sachspenden als Betriebsausgabe absetzen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen stehen. Einzige Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in den Medien über die Spende berichten müssen. Begünstigt sind Spenden an Hochwasseropfer direkt, aber auch Spenden an Hilfsorganisationen und an katastrophenbetroffene Gemeinden. Wie kann ich vorsorgen?Die Zurich Connect Eigenheimversicherung ersetzt Katastrophenschäden (Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Erdbeben, Lawinen) bis EUR 7.500. Auch in der Haushaltsversicherung, die Ihren Wohnungsinhalt schützt, ist ein Katastrophenschutz inkludiert. Berechnen Sie einfach Ihre Versicherungsprämie online. Mehr Informationen rund um UnwetterschädenDas könnte Sie auch interessieren
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