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Förderung für Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen

Hat mein Kind Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Es gibt keinen besseren Weg, die Klassengemeinschaft zu stärken, als mit mehrtägigen Schulveranstaltungen. Wer zu Hause bleibt, hat es nachher oft nicht leicht, kann bei Insiderwitzen nicht mitlachen und nicht gemeinsam mit den Anderen in Erinnerungen schwelgen. Am Geld muss es aber nicht unbedingt scheitern, da es für schulische Veranstaltungen eine Förderung gibt.

Welche Schulveranstaltungen werden unterstützt?

Schulveranstaltungen, die mehr als vier Tage dauern, z.B. Skikurse,
Sport-, Projektwochen oder Sprachreisen.

Welche Voraussetzungen muss mein Kind/meine Familie erfüllen?

Es werden nur SchülerInnen unterstützt, die sozial bedürftig sind. Hierbei spielen nicht nur das Einkommen, sondern auch der Familienstand und die Familiengröße eine Rolle.

Weiters gibt es die Förderung nur für SchülerInnen, die eine der folgenden Schulen besuchen:

  • Allgemein bildende höhere Schule
  • Berufsbildende mittlere und höhere Schule
  • Höhere Anstalt der LehrerInnen und ErzieherInnenbildung
  • Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule
  • Akademie für Sozialarbeit
  • Praxisschule, die einer Pädagogischen Hochschule eingegliedert ist

Die Unterstützung wird nicht nur österreichischen StaatsbürgerInnen gewährt, sondern auch jenen aus EWR- und EU-Staaten, Konventionsflüchtlingen und SchülerInnen, deren Vater oder Mutter fünf Jahre lang in Österreich einkommenssteuerpflichtig war und hier seinen bzw. ihren Lebensmittelpunkt hatte.

Wie kann ich die finanzielle Unterstützung beantragen?

Sie erhalten das passende Formular kostenlos in der Schuldirektion, zusammen mit einem Merkblatt mit Anleitungen zum Ausfüllen. Achtung: Das Formular unterscheidet sich je nach dem, ob Sie gleichzeitig auch einen Antrag auf Schul- oder Heimbeihilfe stellen. Viele Schulen bieten an, die Anträge zu sammeln und an die zuständige Stelle bzw. den zuständigen Landesschulrat weiterzuleiten.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Sie sollten den Antrag vor Beginn der betroffenen Schulveranstaltung stellen, spätestens aber bis zum 31. März des jeweiligen Schuljahres.

Wie viel Geld bekommt mein Kind?

Ist eine Bedürftigkeit gegeben, wird die Teilnahme an der Schulveranstaltung mit maximal EUR 180 gefördert. Die Direktion tritt in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung, auch um zu entscheiden, wie die Unterstützung ausbezahlt wird.

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