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Schulstarthilfe

Schulstartgeld

Von wem und wo Sie finanzielle Unterstützung bekommen

Jedes Jahr aufs Neue müssen Kinder für das kommende Schuljahr ausgerüstet werden. Der Schulbeginn kann daher ein Loch in das Budget von Eltern reißen. Je nach Bundesland dürfen Sie jedoch mit kleineren oder größeren Zuschüssen zum Schulstart rechnen.

Familienbeihilfe wird zum Schulstartgeld

Ab September 2011 wird die 13. Familienbeihilfe gestrichen und stattdessen in ein Schulstartgeld von 100 Euro umgewandelt. Diese 100 Euro bekommt jede Familie automatisch aufs Konto überwiesen.

Zusätzlicher Zuschuss nach Bundesland

Bundesländer mit Befristung

In folgenden Bundesländern müssen Sie eine Frist einhalten, um finanzielle Unterstützung zu erhalten:


Kärnten

  • 35 bis 75 Euro "Schulstartgeld" in Form von Gutscheinen für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren
  • Einkommensgrenze
  • Antrag bei Wohnsitzgemeinde/Bezirkshauptmannschaft
  • Frist: 10. September

Tirol

  • 145,35 Euro "Schulstarthilfe" einmal jährlich für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren
  • Einkommensgrenze Ausgleichszulage ("politische Armutsgrenze")
  • Antrag bei Wohnsitzgemeinde
  • Frist: 30. September

Bundesländer ohne Befristung

In folgenden Bundesländern kann die finanzielle Unterstützung auch nachträglich eingefordert werden:


Wien

  • 29 Euro als Sachleistung
  • Antrag bei der Schulbehörde

Burgenland

  • 100 Euro "Schulstartgeld" für SchülerInnen der ersten Klasse Volksschule
  • Antrag bei Familienreferat/Landesregierung

Oberösterreich

  • 100 Euro "Schulbeginnhilfe" für SchülerInnen der ersten Klasse Volksschule
  • Einkommensgrenze
  • Antrag bei Familienreferat/Landesregierung

Salzburg

  • 158 Euro "Schulstartgeld"
  • Einkommensgrenze, Sozialhilfeanspruch
  • Antrag bei Sozialamt oder Bezirkshauptmannschaft

Kein Zuschuss

In Niederösterreich, der Steiermark und Vorarlberg gibt es neben dem neuen Schulstartgeld von 100 Euro keinen eigenen Zuschuss.


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