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Steuerfrei erben und schenken

Fall der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Endlich: Am 1. August 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft! Ab sofort können Sie Bargeld, Wertpapiere, Immobilien & Co steuerfrei verschenken. Vorausgesetzt, Sie beachten die neue Meldepflicht.


WER muss sich melden?

Eine der beteiligten Personen (Sie als schenkende oder beschenkte Person und evtl. der Rechtsbeistand) muss die Schenkung beim Finanzamt anzeigen. Wer diese Aufgabe übernimmt, ist dabei unwichtig.

Achtung: Fühlt sich niemand für die Meldung verantwortlich, droht allen Involvierten eine Strafe von bis zu 10% des verschenkten Vermögens - bei drei Personen also insgesamt bis zu 30%!

WANN soll ich eine Meldung machen?

Sie haben bis zu drei Monate nach der Schenkung Zeit, diese zu melden. Versäumen Sie diese Frist, haben Sie noch die Möglichkeit der Selbstanzeige, und zwar innerhalb eines Jahres nach Ende der Anzeigenpflicht. Melden Sie sich innerhalb dieser Zeitspanne, müssen Sie übrigens mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Sie machen sich also nicht strafbar.

WAS soll ich melden?

Nicht jede Schenkung ist anzeigenpflichtig. Voraussetzung ist, dass Sie als schenkende oder beschenkte Person einen Wohn-/Firmensitz in Österreich haben. Weiters ist die Höhe der Schenkung für die Meldepflicht entscheidend.
  • Bei Grundstücken besteht übrigens keine Anzeigenpflicht, da diese sowieso im Grundbuch eingetragen sind.
  • Geschenke unter Verwandten: Zeigen Sie all jene Schenkungen an, die von einer einzigen Person stammen und innerhalb eines Jahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro übersteigen.
  • Geschenke unter Bekannten: Informieren Sie das Finanzamt bereits dann, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als 15.000 Euro von einer einzigen Person erhalten haben.
Übrigens: Ist der Wert eines Geschenks nicht offensichtlich, dürfen Sie diesen auch ohne teures Schätzgutachten selbst angeben. Wenn jedoch bekannt wird, dass Sie den Wert absichtlich stark unterschätzt haben, drohen Ihnen Geldstrafen von bis zu 10% des tatsächlichen Wertes.

Auch bei Lebensversicherungen hat sich etwas geändert: Wird an Sie eine Lebensversicherung ausgezahlt, wenn Sie nicht der Versicherungsnehmer sind, brauchen Sie diese nicht mehr beim Finanzamt zu melden. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrag aus der Versicherung von Angehörigen geringer als 50.000 Euro ist und von allen anderen Personen 15.000 Euro nicht übersteigt.

WIE kann ich eine Schenkung melden?

Elektronisch: Loggen Sie sich dafür auf www.bmf.gv.at ein und melden Sie sich unter Finanzonline an. Wenn Sie die elektronische Anzeige nicht durchführen können, wenden Sie sich einfach direkt an ein Finanzamt.

Was sollte ich sonst noch beachten?

Leider gilt das Sprichwort „Ausnahmen bestätigen die Regel“ auch hier. Zu diesen Ausnahmen zählen zum Beispiel Grundstücke. Für diese müssen Sie bei einem unentgeltlichen Erwerb zwar keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr abgeben, dafür aber die Grunderwerbsteuer (2% für die engste Verwandtschaft, 3,5% für alle anderen).

Dennoch kommen Sie nun besser weg, wenn Sie ein Grundstück übertragen bekommen: Früher mussten Sie zwar keine Grunderwerbsteuer zahlen, dafür aber ein fast ebenso teures Steueräquivalent. Dazu kam natürlich noch die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Grenzüberschreitende Schenkungen bleiben weiterhin teuer! Wenn Sie als schenkende oder beschenkte Person Ihren (Zweit-)Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie auch die ausländische Schenkungssteuer entrichten. Meldepflicht in Österreich besteht natürlich auch.

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