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Krankheitskosten absetzen

Krankheitskosten absetzen

Mit Brille, Medikamenten, Zahnprothesen etc. die Steuerlast mindern

Leiden Sie unter einer Krankheit, so können Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Folgende Aufwendungen können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ angeben:

  • Arzt- und Krankenhaushonorare
  • Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung)
  • Rezeptgebühren
  • Behandlungsbeiträge (auch Akupunktur und Psychotherapie)
  • Krankenscheingebühren
  • Heilbehelfe (Gehbehelfe, Hörgeräte,...)
  • Zahnersatz & Zahnbehandlung (Zahnprothese, Krone, Brücke; ausgeschlossen ist die Mundhygiene)
  • Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen)
  • Entbindungskosten
  • Fahrtkosten (zum Arzt oder ins Krankenhaus)

Für bestimmte Krankheiten, bei denen eine spezielle Diätverpflegung nötig ist, gibt es eigene Pauschalbeträge. Der monatliche Freibetrag kann bis zu EUR 70,- betragen. Davon betroffen sind Menschen, die z.B. unter Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie oder Aids leiden. Die Diätkosten können aber auch über die tatsächlich angefallenen Kosten ermittelt werden.

Achtung: zwei Einschränkungen

  • Sie können nur Ausgaben geltend machen, die Sie nicht durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung ersetzt bekommen haben.
  • Sie bekommen nur dann Geld zurück, wenn die Krankheitskosten Ihren Selbstbehalt übersteigen. Die Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt berechnet sich aus all Ihren Bezügen minus den Sozialversicherungs-Beiträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Je nach Einkommenshöhe beträgt der Selbstbehalt dann mindestens 6% bis maximal 12% dieser Summe. Ins Gewicht fällt der Betrag, der den berechneten Selbstbehalt übersteigt.

Berechnung des Selbstbehalts

Steuerpflichtige Bezüge
+ sonstige Bezüge
- SV-Beiträge der sonstigen Bezüge
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
= Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt

Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von
höchstens EUR 7.300,- ... 6%
mehr als EUR 7.300,- bis EUR 14.600,- ... 8%
mehr als EUR 14.600,- bis EUR 36.400,- ... 10%
mehr als EUR 36.400,- ... 12%

Der Selbstbehalt verringert sich um 1%, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht und wiederum um je 1% für jedes Kind, für das Sie mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bekommen.

Steuern sparen


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