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Kinderbetreuungsgeld NeuSeit dem 1. Jänner 2010 haben Sie beim Kinderbetreuungsgeld die Möglichkeit, zwischen fünf Varianten zu wählen. Dadurch sollen Familie und Beruf besser vereinbar werden und auch Väter einen Anreiz erhalten, beim Kind zu bleiben. Was hat sich verändert?Seit dem 1. Jänner 2010 können Sie aus fünf Varianten des Kindergelds wählen. Neben vier Pauschalvarianten gibt es auch noch das einkommensabhängige Kindergeld. Wer kann das neue Kindergeld beantragen?Sie können die neue Form des Kindergelds für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 oder später geboren sind, beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Welche Variante ist für mich die richtige?
Achtung: Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Die bei der ersten Antragsstellung getroffene Wahl der Variante ist für beide Elternteile verbindlich. (Ausnahme: Umstiegsmöglichkeit beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf die Variante 12 + 2). Bekomme ich für mehrere Kinder auch mehr Geld?Bei Mehrlingsgeburten bekommen Sie künftig bei jeder der Varianten (mit Ausnahme der einkommensabhängigen Variante) einen 50-Prozent-Zuschlag. Das bedeutet:
Gibt es "Zuckerl" für Alleinerziehende oder Einkommensschwache?AlleinerziehendeAlleinerziehende und Eltern in akut schwierigen Situationen erhalten in bestimmten Fällen (familiäre Gewalt, laufendes Unterhaltsverfahren, Partner verstirbt, ist schwer erkrankt, im Gefängnis oder wurde polizeilich weggewiesen, das monatliche Einkommen ist unter 1.200,- Euro, etc.) in allen Fällen zusätzlich zwei Monate länger als maximal möglich Kinderbetreuungsgeld. EinkommensschwacheWenn Sie nur wenig verdienen oder alleinerziehend sind, erhalten Sie für ein Jahr 180,- Euro monatlich zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld dazu. Diese muss im Gegensatz zum bisherigen Zuschuss nicht mehr zurückgezahlt werden. Voraussetzung: Bei einkommensschwachen Familien darf der Elternteil, der Kindergeld bezieht, bis zur Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro monatlich) dazuverdienen, für den zweiten Elternteil gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 16.200,- Euro (1.035,- Euro monatlich). Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?Die Zuverdienstgrenze von 16.200,- Euro jährlich bleibt bestehen, wobei Sie in Zukunft alternativ dazu bis zu 60% Ihres bisherigen Einkommens dazuverdienen dürfen, ohne das Kindergeld zu gefährden. Bei dem einkommensabhängigen Kindergeld besteht allerdings eine Sonderregelung - der Zuverdienst ist dann auf 5.800,- Euro jährlich beschränkt. Was passiert, wenn ich während des Bezuges von Kindergeld neuerlich schwanger werde?Dann steigen Sie etwas schlechter aus als bisher. Derzeit erhalten Sie das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes (Berechnungsgrundlage ist die Pauschalvariante mit 436 Euro). Nun ist ist es so, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht. Kann ich mich bei der Kinderbetreuung mit meinem Partner abwechseln?Ja. Bei allen Modellen können Sie sich den Kinderbetreungsgeld-Bezug mit Ihrem Partner teilen und sich dabei zweimal abwechseln. Sie müssen aber für mindestens 2 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen. Mehr Informationen
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