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Kinderbetreuungsgeld Neu

Seit dem 1. Jänner 2010 haben Sie beim Kinderbetreuungsgeld die Möglichkeit, zwischen fünf Varianten zu wählen. Dadurch sollen Familie und Beruf besser vereinbar werden und auch Väter einen Anreiz erhalten, beim Kind zu bleiben.

Was hat sich verändert?

Seit dem 1. Jänner 2010 können Sie aus fünf Varianten des Kindergelds wählen. Neben vier Pauschalvarianten gibt es auch noch das einkommensabhängige Kindergeld.

Wer kann das neue Kindergeld beantragen?

Sie können die neue Form des Kindergelds für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 oder später geboren sind, beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Welche Variante ist für mich die richtige?

  • Variante 30 + 6
    Diese Variante ist für Sie die richtige, wenn Sie möglichst lange bei Ihrem Kind bleiben möchten. Denn dann erhalten Sie bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats Ihres Kindes 436,- Euro pro Monat.

    Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner die Kinderbetreuung übernehmen, können Sie sogar bis zur Vollendung des 36. Monats Kindergeld beziehen.
  • Variante 20 + 4
    Bei der Variante 20 + 4 werden Sie bis zur Vollendung des 20. Lebensmonats Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes mit 624,- Euro pro Monat unterstützt.

    Wechseln Sie sich mit Ihrem Partner ab, können Sie den Bezug bis zum 24. Monat verlängern.
  • Variante 15 + 3
    Sie wollen Ihr Kind vor allem in der Baby- und Kleinkindphase begleiten? Mit der Variante 15 + 3 erhalten Sie bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats Ihres Kindes 800,- Euro pro Monat.

    Auch hier können Sie den Bezug wieder ausdehnen, nämlich bis hin zur Vollendung des 18. Monats, wenn Sie sich die Betreuung mit Ihrem Partner teilen.
  • Variante 12 + 2
    Mit dieser Variante erhalten Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats pauschal 1.000,- Euro im Monat.

    Wenn Sie sich mit Ihrem Partner abwechseln, ist ein Bezug bis zur Vollendung des 14. Monats Kindergeld beziehen.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
    Wenn Sie oder Ihr Partner besser verdienend sind, ist für Sie sicher die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes attraktiv. Sie bringt Ihnen bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes bis zu 80 Prozent des Wochengeldes, maximal 2.000,- Euro im Monat. Ergibt die Berechnung weniger als 1.000,- Euro pro Monat, können Sie auf die Variante 12 + 2 umsteigen.

Achtung: Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Die bei der ersten Antragsstellung getroffene Wahl der Variante ist für beide Elternteile verbindlich. (Ausnahme: Umstiegsmöglichkeit beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf die Variante 12 + 2).

Bekomme ich für mehrere Kinder auch mehr Geld?

Bei Mehrlingsgeburten bekommen Sie künftig bei jeder der Varianten (mit Ausnahme der einkommensabhängigen Variante) einen 50-Prozent-Zuschlag. Das bedeutet:

  • Variante 30+6: weiterhin 218,- Euro
  • Variante 20+4: je 312,- Euro
  • Variante 15+3: je 400,- Euro
  • Variante 12+2: je 500,- Euro

Gibt es "Zuckerl" für Alleinerziehende oder Einkommensschwache?

Alleinerziehende

Alleinerziehende und Eltern in akut schwierigen Situationen erhalten in bestimmten Fällen (familiäre Gewalt, laufendes Unterhaltsverfahren, Partner verstirbt, ist schwer erkrankt, im Gefängnis oder wurde polizeilich weggewiesen, das monatliche Einkommen ist unter 1.200,- Euro, etc.) in allen Fällen zusätzlich zwei Monate länger als maximal möglich Kinderbetreuungsgeld.

Einkommensschwache

Wenn Sie nur wenig verdienen oder alleinerziehend sind, erhalten Sie für ein Jahr 180,- Euro monatlich zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld dazu. Diese muss im Gegensatz zum bisherigen Zuschuss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Voraussetzung: Bei einkommensschwachen Familien darf der Elternteil, der Kindergeld bezieht, bis zur Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro monatlich) dazuverdienen, für den zweiten Elternteil gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 16.200,- Euro (1.035,- Euro monatlich).

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?

Die Zuverdienstgrenze von 16.200,- Euro jährlich bleibt bestehen, wobei Sie in Zukunft alternativ dazu bis zu 60% Ihres bisherigen Einkommens dazuverdienen dürfen, ohne das Kindergeld zu gefährden. Bei dem einkommensabhängigen Kindergeld besteht allerdings eine Sonderregelung - der Zuverdienst ist dann auf 5.800,- Euro jährlich beschränkt.

Was passiert, wenn ich während des Bezuges von Kindergeld neuerlich schwanger werde?

Dann steigen Sie etwas schlechter aus als bisher. Derzeit erhalten Sie das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes (Berechnungsgrundlage ist die Pauschalvariante mit 436 Euro). Nun ist ist es so, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht.

Kann ich mich bei der Kinderbetreuung mit meinem Partner abwechseln?

Ja. Bei allen Modellen können Sie sich den Kinderbetreungsgeld-Bezug mit Ihrem Partner teilen und sich dabei zweimal abwechseln. Sie müssen aber für mindestens 2 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen.

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