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Kinderbetreuung absetzen

Ferienlager von der Steuer absetzen

Sind auch Sie berufstätig, können sich nicht auf die bereitwillige Hilfe von Verwandten verlassen und müssen für eine ordentliche Kinderbetreuung in den Sommerferien sorgen? Für alle, deren Kontostand unter diesen Umständen leidet, gibt es gute Nachrichten: Ferienbetreuung ist im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer absetzbar.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Betreuung absetzen?

  • Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist jünger als 11 Jahre und
  • wird von einer öffentlichen oder einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder einer pädagogisch qualifizierten Person betreut.

Was versteht man unter einer pädagogisch qualifizierten Person?

Als pädagogisch qualifiziert darf man sich bezeichnen, sobald man eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und –erziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von acht Stunden gemacht hat. Ist die Betreuungsperson jünger als 21, müssen 16 Stunden absolviert werden.

Wie erfahre ich die genauen Kosten?

Oft bekommen Sie nur eine pauschale Rechnung, die Verpflegung, Übernachtung, Unterricht und ähnliches inkludiert. Um die Betreuungskosten erfolgreich absetzen zu können, benötigen Sie unbedingt eine Rechnung, auf der diese ersichtlich sind. Weiters müssen folgende Angaben auf dem Beleg angeführt sein:

  • Name und Sozialversicherungsnummer Ihres Kindes
  • Rechnungsempfänger
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Zeitraum der Betreuung
  • Rechnungsbetrag
  • Rechnungssteller:
    • Öffentliche Kinderbetreuungseinrichtung: Name und Anschrift
    • Private Kinderbetreuungseinrichtung: Name, Anschrift, Hinweis auf Bewilligung zur Führung der Einrichtung
    • Pädagogisch qualifizierte Personen: Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Vorliegen der konkreten Qualifikation durch Beilage einer Kopie z.B. einer Kursbestätigung
Neu ab 2011
Ab sofort können rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 die gesamten Kosten des Ferienlagers von der Steuer abgesetzt werden - also auch das Essen und die Unterkunft!

Unter welchem Punkt in der Arbeitnehmerveranlagung kann ich die Ferienbetreuung angeben?

Betreuungskosten fallen in den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen (Beilage L1k). Falls Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 noch nicht abgeschickt haben, können Sie auch dort die Betreuungskosten geltend machen. Diese sind nämlich seit dem 1.1.2009 absetzbar. Die Rechnungen müssen Sie wie gewohnt sieben Jahre lang aufbewahren, ein Versand ist nicht nötig.

Wie viel kann ich absetzen?

Die Grenze liegt bei 2.300 Euro pro Kind und Jahr.

Mehr Infos rund ums Absetzen von der Steuer


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