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Photovoltaik

Photovoltaik-Förderung

Angebot einholen, Antrag einreichen

Ganze 35 Millionen Euro der Klima- und Energiefonds warten darauf, an private Haushalte mit Photovoltaikanlagen verteilt zu werden. Doch wer davon profitieren möchte, sollte sich beeilen!

Wie und wann reiche ich meinen Antrag ein?

Den Antrag auf Förderung können Sie ausschließlich online stellen, ab dem für Ihr Bundesland festgelegten Datum. Die Anträge werden dann nach dem Zeitpunkt des Einreichens gereiht. Es lohnt sich also, unter den Ersten zu sein! Der Beginn der Maßnahmen bzw. der Liefertermin muss nach dem Förderungsantrag erfolgen.


Einreichstart:

  • Burgenland, Niederösterreich, Wien: 6. April 2011, 18.00 Uhr
  • Kärnten, Salzburg, Steiermark: 5. April 2011, 18.00 Uhr
  • Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg: 4. April 2011, 18.00 Uhr

Der Endtermin ist für alle Bundesländer gleich: 30. April 2011, 18.00 Uhr.

Die Rechnung für die Anlage muss innerhalb des Zeitraums 4. April 2011 bis 30. Juni 2012 datiert sein. Die Endabrechnung müssen Sie bis 30. September 2012 an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH schicken.

Was brauche ich für meinen Antrag?

Voraussetzung ist ein verbindliches Angebot bzw. Kostenvoranschlag für eine Photovoltaikanlage, das vor dem jeweiligen Bundesländerstart ausgestellt wurde. Viel Zeit bleibt also nicht!

Wie viel Geld bekomme ich für meine Anlage?

Sie bekommen maximal 30% der Investitionskosten ersetzt bzw. EUR 1.100,- pro kWpeak. Es werden allerdings höchstens 5 kWpeak gefördert.

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (z.B. als Dachbedeckung, Fassadenbedeckung) werden mit EUR 1.450,- pro kWpeak gefördert.

Wer ist für die Abwicklung zuständig?

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Tel: (01)/31 6 31-730
pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at/pv

Bietet die Eigenheimversicherung Photovoltaik-Besitzern Vorteile?

Bei Zurich Connect, der Online Versicherung, kommen Sie als umweltbewusste/r Kunde/Kundin in den Genuss von zwei Extras:

  • EUR 50,- Stromgeld als Ersatz für die entgangene Stromgewinnung nach einem versicherten Schaden an einem Sonnenkollektor, Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Erdwärmeanlage.
  • Bei zerstörten Gebäuden können zum Wiederaufbau ökologische Baumaterialien verwendet werden. Bei bloßer Beschädigung dürfen die Kosten dafür bis zu 20% über den Kosten herkömmlicher Baumaterialien liegen.

Informieren Sie sich einfach online:


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