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Versicherungs-Lexikon


Oft liest sich das Versicherungsdeutsch wie eine Fremdsprache. Deshalb haben wir für Sie ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen zusammengestellt.


  • Arbeits-/Berufsunfall
    Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall während der Arbeit bzw. auf dem direkten Hin- oder Heimweg ohne Zwischenstopp. In diesem Fall schützen Sie sowohl die gesetzliche als auch private Unfallversicherungen.
  • Assistance
    Der Begriff "Assistance" kommt aus dem Französischen und steht für Hilfs- bzw. Organisationsleistung rund um die Uhr. Voraussetzung ist, dass Sie in jedem Notfall sofort die Notrufzentrale verständigen. Bei Zurich Connect gibt es z.B. die Wohn Assistance und die Kfz-Assistance.
  • Bedingungen
    Wenn Sie ganz genau wissen wollen, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und wann nicht, sollten Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Wir legen natürlich Wert darauf, bei den Produktbeschreibungen auf der Webseite nur korrekte Angaben zu machen, rechtlich bindend sind aber letztlich die Bedingungen.
  • Berufsunfähigkeit
    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bekommen Sie eine Leistung, wenn Sie zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Sind Sie allerdings nach einem Unfall weiterhin arbeitsfähig (z.B. Bürokraft nach dem Verlust eines Beines), so leistet nur die Unfallversicherung.
  • Bezugsberechtigte/r
    Die bezugsberechtigte Person erhält zum Zeitpunkt der Fälligkeit (bei einer Risikoversicherung beim Ableben der versicherten Person) die versicherte Summe. Details dazu finden Sie in Ihrem Vertrag. Sie als Versicherungsnehmer/in bestimmen wer bezugsberechtigt sein soll. Je nach Tarif können Sie das Bezugsrecht bei Erleben und Todesfall sowie bei Invalidität an unterschiedliche Personen erteilen.
  • BIC
    Künftig müssen Sie statt Ihrer Bankleitzahl bei Überweisungen den BIC-Code eingeben. Sie finden ihn z.B. auf Ihrer Bankomatkarte oder dem Kontoauszug. Dabei handelt es sich um die eindeutige Kennung einer Bank, die häufig auch als SWIFT-Adresse bezeichnet wird.
  • Bonus-Malus

    Das Bonus-Malus-System der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt die Höhe Ihrer Prämie. Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen Sie in der Grundstufe 9. (Ausgenommen sind Sonderfälle des „Übergangs“ einer Einstufung; Näheres dazu siehe Art 15.4. AKHB.)


    So funktionieren die Umstufungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems:

    1. Nach schadenfreiem Verlauf eines Beobachtungszeitraums (dies ist der Zeitraum zwischen 01.10. des einen und dem 30.09. des darauffolgenden Jahres) erfolgt eine Umstufung in Richtung Bonus, also in die nächstniedrigere Prämienstufe. (Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 4.)

    2. Ein Beobachtungszeitraum gilt als schadenfrei verlaufen, wenn kein in Punkt 3. beschriebener und zu berücksichtigender Versicherungsfall eingetreten ist und das Versicherungsverhältnis

    • mindestens 6 Monate bestanden hat (bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung samt Prämienbemessung für diesen Beobachtungszeitraum nach Prämienstufe 9), oder
    • mindestens 9 Monate bestanden hat (in allen sonstigen Fällen).

    3. Ein Versicherungsfall wird für den Schadenverlauf berücksichtigt, wenn wir dafür eine Entschädigung zu unseren Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet haben. Nicht berücksichtigt werden Leistungen ausschließlich auf Grundlage sogenannter Teilungsabkommen, unsere innerbetrieblichen Kosten sowie Entschädigungen/Rückstellungen, die Sie uns binnen 6 Wochen ab Kenntniserlangung erstatten (nähere Details siehe Artikel 15.3. AKHB)

    4. Für jeden für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall (siehe Punkt 3.) innerhalb eines Beobachtungszeitraums (siehe Punkt 1.) erfolgt eine Umstufung um drei Prämienstufen höher als zuvor (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 5.)

    5. Die unter Punkt 1. und 4. beschriebenen Umstufungen der Prämie erfolgen mit Wirksamkeit ab jenem Hauptfälligkeitszeitpunkt, der unmittelbar nach dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner gelegen ist. Hauptfälligkeitszeitpunkt ist jener Tag und Monat eines jeden Jahres, der als Ablaufdatum der Versicherung vereinbart wurde.

    Wollen Sie Ihre Bonusstufe behalten, können Sie den Schaden selbst bezahlen. Mit unserem Bonus-Malus-Rechner können Sie schnell berechnen, ob es sich für Sie auszahlt, den Schaden selbst zu bezahlen.

  • Direktversicherung
    Bei einer Direktversicherung können Sie Versicherungen direkt, also ohne Vermittler wie z.B. Versicherungsberater oder –makler, per Telefon oder Internet abschließen. So sparen Sie Zeit, können bequem Preise vergleichen und sogar um 01:00 Uhr in der Früh Ihren Vertrag abschließen.
  • Europa Leistungsplus
    Nach einem Verkehrsunfall im Ausland können Sie Ihre Schadenersatzforderungen gegenüber der fremden Kfz-Haftpflichtversicherung auch mit einem österreichischen Schadenregulierer regeln. Im Falle einer Klage wird aber das Recht des Unfallortes angewendet, was für Sie in manchen Fällen ungünstig sein kann. Dafür bietet Zurich Connect das Europa Leistungsplus: Nach einem unverschuldeten Unfall in einem EU-Land ersetzt die Online Versicherung den Schaden nach österreichischem Versicherungsrecht.
  • Freischaden
    Für Kfz-Haftpflichtverträge in den Bonusstufen 0 bis 6 gibt es bei Zurich Connect den Bonusstufenvorteil ab 31 Euro, mit dem Sie sicherstellen, dass Ihre Bonusstufe nicht verloren geht. Egal wie viele Schäden passieren.
  • Garagenrisiko
    Wer im Winter sein Motorradkennzeichen bei der Kfz-Anmeldestelle hinterlegt, spart Kosten für Steuer und Versicherung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Kaskoversicherung nicht auch vollständig stillgelegt wird. Zumindest ein Versicherungsschutz für Diebstahl und Vandalismus in der Garage sollte aufrecht bleiben. Vereinbaren Sie statt der Hinterlegung einen Winternachlass, so ist die Kaskoversicherung bei Zurich Connect von November bis Februar automatisch auf dieses Garagenrisiko beschränkt.
  • Gliedertaxe
    Die Gliedertaxe dient zur Bemessung der körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) nach Unfällen. Die Einstufung geschieht mittels ärztlichem Gutachten. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der Sehkraft beider Augen handelt es sich um eine 100%ige Invalidität, ein Bein macht hingegen 70% aus, ein Zeigefinger 10%. Je nach Invaliditätsgrad berechnet sich dann die Entschädigungsleistung der Unfallversicherung.
  • Grobe Fahrlässigkeit
    Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind im Normalfall durch Versicherungen nicht gedeckt, außer es gibt eine diesbezügliche Zusatzvereinbarung bzw. es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung. Ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat, ist nicht immer so einfach festzustellen. Grundsätzlich können Sie sich aber an diese Regel halten: Wenn die Person weiß, dass aufgrund Ihrer Handlung höchstwahrscheinlich etwas passiert, und sie trotzdem so handelt. Dies ist z.B. beim Fahren mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn der Fall.
  • Grüne Karte (seit 2020 Internationale Versicherungskarte)
    Die Internationale Versicherungskarte ist ein internationaler Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung und sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer an Bord sein. In vielen Ländern ist dies zwar nicht mehr Pflicht, leistet bei Unfällen aber trotzdem nützliche Dienste.
  • IBAN
    Künftig müssen Sie statt Ihrer Kontonummer bei Überweisungen die IBAN-Nummer eingeben. Sie finden diese z.B. auf Ihrer Bankomatkarte oder dem Kontoauszug.

    Die IBAN setzt sich aus einem Länderkennzeichen (AT für Österreich), einer zweistelligen Prüfziffer, der 5-stelligen Bankleitzahl und Ihrer 11-stelligen Kontonummer zusammen.
  • Indirekter Blitzschlag
    Bei einem indirekten Blitzschlag schlägt der Blitz in der Nähe der Wohnung ein, verteilt sich unter der Erde und pflanzt sich über Stromleitungen fort. Das Resultat: hohe Überspannungen, die Ihren Elektrogeräten Schaden zufügen können. Bei der Zurich Connect Haushaltsversicherung sind solche Schäden versichert.
  • Invalidität
    Invalidität steht für eine körperliche Beeinträchtigung (Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils). Fehlt Ihnen z.B. ein Bein, so sind Sie zu 70% invalid. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
  • Kasko
    Eine Kaskoversicherung leistet bei Schäden am versicherten Fahrzeug und ergänzt damit die Haftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.
  • Kennzeichenhinterlegung
    Motorradfahrer können bei der Einwinterung ihres Fahrzeugs die Kennzeichen entfernen und bei einer Kfz-Anmeldestelle hinterlegen. Für den Zeitraum der Hinterlegung wird vom Versicherer keine Haftpflichtprämie und keine motorbezogene Versicherungssteuer vorgeschrieben – vorausgesetzt, die Kennzeichen werden mindestens 45 Tage hinterlegt. Natürlich ist dies auch zu jeder anderen Jahreszeit möglich. Zeit und Papierkram spart, wer von vornherein einen Winternachlass vereinbart.
  • Kfz-Haftpflicht
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer ein Auto oder Motorrad fährt, muss versichert sein, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Sie können sich aber aussuchen, wo Sie versichert sein möchten. Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.
  • Krankenversicherung
    Die Krankenversicherung übernimmt hauptsächlich Spitals-, Arzt- und Medikamentenkosten sowie die Lohnfortzahlung. Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr (vielleicht noch abgesehen vom Krankengeld).
  • Leichte Fahrlässigkeit
    Leichte Fahrlässigkeit ist sowohl bei Sachversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung als auch bei der Lebensversicherung versichert. Bei leichter Fahrlässigkeit handelt es sich um Fehler, die jedem durchschnittlich sorgfältigen Menschen passieren können.
  • Mitversicherte Personen
    Mitversicherte Personen genießen Versicherungsschutz (z.B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als berechtigter Lenker), können aber was die Versicherung betrifft nichts mitentscheiden.
  • Neuwert(ersatz)
    Schadenersatz zum Neuwert bedeutet, dass der aktuelle Kaufpreis herangezogen wird. Gibt es das Produkt nicht mehr, so wird der Anschaffungspreis eines gleichartigen neuen Gegenstandes verwendet. Preisnachlässe bleiben unberücksichtigt.
  • Obliegenheiten
    Obliegenheiten sind Vorgaben, die der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherer erfüllen muss. Die Einhaltung ist Voraussetzung für die Erhaltung des Anspruches (z.B. Tür abschließen bei der Haushaltsversicherung). Es gibt gesetzliche Obliegenheiten (z.B. Schadenminderungspflicht) und vertragliche Obliegenheiten (z.B. in der Autohaftpflicht: nicht alkoholisiert lenken).
  • Online Versicherung
    Bei einer Online Versicherung wie Zurich Connect können Sie direkt über das Internet, ohne Vermittler wie Versicherungsberater oder –makler, Versicherungsverträge abschließen.
  • Parkschaden
    Unter einem Parkschaden versteht man einen Schaden, der durch Berührung des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug entsteht.
  • Prämie
    Die Versicherungsprämie ist der Betrag, den Sie als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an den Versicherer zahlen.
  • Prämienschutz
    Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit übernimmt Zurich Connect Ihre Versicherungsprämien für bis zu 6 Monate: Voraussetzungen & Kosten.
  • Privathaftpflicht
    Fügen Sie jemand anderem einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie als versicherte Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens verursachen. Die Privathaftpflicht ist üblicherweise in der Haushaltsversicherung enthalten.
  • Progressionsstaffel
    Die Progressionsstaffel ist vom Versicherer festgelegt und gibt an, bei welchem Invaliditätsgrad (Grad der körperlichen Beeinträchtigung) die Unfallversicherung wie viel Geld ausbezahlt.
  • Schaden
    Schaden ist jeder Nachteil, den eine Person an einem Rechtsgut erleidet. Dazu gehören Schäden an Vermögen, Verletzung am Leib, Freiheit und Ehre. Auch entgangener Gewinn ist Schaden.
  • Schadenersatzpflicht
    Schadenersatz hat zu leisten, wer einer anderen Person einen Schaden absichtlich oder fahrlässig zufügt. Es muss dem Schädiger vorgeworfen werden können, dass der Schaden nicht entstanden wäre, wenn er pflichtgemäß gehandelt hätte.
  • Selbstbehalt
    Vereinbaren Sie beim Versicherungsabschluss einen Selbstbehalt, so reduziert sich Ihre Prämie. Im Schadensfall zahlt der Versicherer dann nur jenen Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt.
  • Unfall
    Ein Unfall definiert sich im Rahmen der Unfallversicherung folgendermaßen: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung. D.h. das Ereignis muss so rasch eingetreten sein, dass eine Abwehr nicht mehr möglich war. Krankheiten sind ausgeschlossen. Kinderlähmung, durch Unfall verursachter Wundstarrkrampf oder Tollwut sowie Infektionen durch Tierstiche und –bisse sind jedoch im Versicherungsumfang enthalten. Der Begriff „unfreiwillig“ schließt den Vorsatz aus, Selbstverstümmelung und Selbstmord sind demnach nicht versichert.
  • Unterversicherung
    Bei Versicherungsabschluss wird die Versicherungssumme festgelegt (bei der Haushaltsversicherung der aktuelle Wert des Wohnungsinhalts). Im Laufe der Jahre kann sich dieser Wert z.B. durch Neuanschaffungen, Zu- und Umbauten erhöhen. Wird die Versicherungssumme (damit auch die Prämie) der Wertsteigerung nicht angepasst, so besteht eine Unterversicherung und im Schadensfall wird nur ein Teilschaden ersetzt. Wenn der tatsächliche Wert Ihres Wohnungsinhaltes 60.000 Euro beträgt, als Versicherungssumme aber nur 30.000 Euro, also die Hälfte, vereinbart ist, so wird in jedem Schadensfall nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Deshalb sollten Sie Ihre alten Versicherungsverträge überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen lassen.
     
  • Versicherte/r
    Ist bei der Ablebensversicherung jene Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sie besitzt keine unmittelbaren Rechte aus dem Vertrag. Ihre Einwilligung zum Vertrag ist, neben der Auskunft über ihren Gesundheitszustand, durch Unterschrift am Antrag erforderlich.
  • Versicherungsbestätigung
    Nach dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen entweder Sie selbst oder direkt die gewählte Zulassungsstelle vom Versicherungsunternehmen eine Versicherungsbestätigung zugesandt. Sie dient als Nachweis über den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsvertrag und wird für die Kfz-Anmeldung benötigt.
  • Versicherungsnehmer/in
    Ist jene Person, welche die Versicherung beantragt (Antragsteller/Antragstellerin). VersicherungsnehmerInnen besitzen alle Rechte aus dem Vertrag, z.B. Bezugsrechtsänderungen, Kündigung, etc. aber auch Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zur Prämienzahlung.
  • Versicherungstarif
    Ein Versicherungstarif beschreibt die Konditionen (Kalkulationsgrundlagen, Ausgestaltung der Versicherungsdeckung) einer bestimmten Gruppe von gleichartigen Versicherungsverträgen (Risikogruppe).
  • Wartefrist
    Für Rechtsschutzversicherungen gelten für manche Bereiche bestimmte Wartefristen. Für den Versicherten bedeutet die Wartefrist, dass ein Versicherungsschutz erst nach Ablauf dieser Frist (gerechnet ab Vertragsbeginn) besteht. Unter die Wartefrist fallen in der Regel nur einzelne Rechtsbereiche.
  • Wechselkennzeichen
    Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge derselben Art (z.B. Kraftrad, Kraftwagen) verwendet werden, darf zur selben Zeit aber nur einem der Fahrzeuge geführt werden. Die Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Kfz vermerkt sein. Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden.
  • Winternachlass
    Zurich Connect bietet beim Abschluss einer Motorradversicherung einen „Winternachlass“ an. Dadurch verringert sich die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung von vornherein um rund 30%, die der Kaskoversicherung um 20%. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihr Kennzeichen bei der Behörde zu hinterlegen. Dadurch können Sie sich (und der Versicherung!) viel Zeit und Papierkram ersparen. Tun Sie es aber trotzdem, haben Sie auch noch Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer. Die Haftpflichtversicherung ist das ganze Jahr über aufrecht, Sie können also auch im Winter mit dem Motorrad fahren. Die Kaskoversicherung beschränkt sich von November bis Februar auf das Garagenrisiko und es besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung.
  • Zeitwert
    Der Zeitwert ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnützung.
  • Zulassung
    Um ein Kfz verwenden zu dürfen, muss es zuerst behördlich registriert werden (Zulassung). Dafür brauchen Sie eine Bestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Kfz-Zulassungen werden seit ein paar Jahren von den Versicherungen durchgeführt. Befindet sich keine Zulassungsstelle der Versicherung in Ihrer Nähe, können Sie mit Ihrer Versicherungsbestätigung auch zu einer anderen Zulassungsstelle im Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Dort erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Nach Entrichtung der Gebühren bekommen Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette.
  • Zusatzversicherung
    Diese Deckungserweiterung ergänzt einen bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Hauptvertrag um Zusatzleistungen. Zusatzversicherungen gibt es für unterschiedliche Bereiche, daher können Sie mehrere miteinander kombinieren: zum Beispiel eine Er- und Ablebensversicherung mit einer Unfalltodzusatz- und Berufsunfähigkeitsversicherung.