Verkehrsregeln in Italien, Slowenien, Tschechien
- Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
- Maximaler Blutalkohol: 0,5 Promille. 0,0 Promille für Fahranfänger und Berufskraftfahrer.
- Fahren mit Licht am Tag: Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen (sog. Superstrade und Tangenziali) und Landstraßen ist tagsüber Licht einzuschalten. Für Motorräder gilt Lichtpflicht auch im Ortsgebiet.
- Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und kleiner als 1,50 m dürfen nur mit Kindersitz befördert werden.
- Warnwestenpflicht: Autofahrer müssen in Notfallsituationen im Freiland und auf Pannenstreifen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Warnweste tragen. Mitfahrende Personen müssen ebenso eine Warnweste oder reflektierende Kleidung anlegen. Warnwesten oder stark reflektierende Kleidung ist für Fahrradfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften verpflichtend.
- Winterreifenpflicht: Gilt im Aosta-Tal von 15. Oktober bis 15. April des Folgejahres (alternativ können Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden.)
- Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet 50 km/h
| Moped |
45 km/h |
45 km/h |
verboten |
Motorrad über 140 ccm, Pkw, Busse bis 8 t |
90 km/h * |
110 km/h * |
130* - 150 km/h ** |
| Pkw m. Anhänger |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
| Autobus über 8 t, Wohnmobil, Lkw bis 12 t |
80 km/h |
80 km/h |
100 km/h |
| Lkw über 12 t |
70 km/h |
70 km/h |
80 km/h |
| * Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen gelten auf Autobahnen max. 110 km/h und auf Schnellstraßen max. 90 km/h (bei Nebel 50 km/h).
** Auf dreispurigen Autobahnen, falls Beschilderung dies erlaubt.
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- Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
- Maximaler Blutalkohol: 0,5 Promille, 0,0 Promille für Berufsfahrer und Führerscheinneulinge (bis 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins)
- Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist für alle Kfz vorgeschrieben.
- Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Kindersicherung: Kinder bis 1,50 m Körpergröße müssen mit Kindersitz gesichert sein.
- Warnwestenpflicht: Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeugs, das auf einem Pannenstreifen hält, sollten Warnwesten tragen.
- Winterreifenpflicht: In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März für alle Fahrzeuge. Alternativ können Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe verwendet werden, in diesem Fall müssen Schneeketten mitgeführt werden.
- Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet 50 km/h
| Pkw, Motorrad, Wohnmobil |
90 km/h |
110 km/h |
130 km/h |
| Wohnmobil, Gespann bis 7,5 t, Lkw über 7,5 t, Busse mit und ohne Anhänger |
80 km/h |
80 km/h |
80 km/h |
| Gelenkbusse |
70 km/h |
70 km/h |
70 km/h |
- Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren.
- Maximaler Blutalkohol: 0,0 Promille
- Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kfz vorgeschrieben.
- Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und Jugendliche unter 18 Jahre, die kleiner als 1,50 m sind sowie weniger als 36 kg wiegen, müssen sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen mit einem der Größe des Kindes entsprechenden Rückhaltesystem gesichert werden. Kindern ab 12 Jahren ist es erlaubt am Beifahrersitz zu sitzen.
- Warnwestenpflicht: Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, sobald sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
- Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet 50 km/h
| Motorrad, Pkw |
90 km/h |
130 km/h |
130 km/h |
| Pkw mit Anhänger, Lkw über 3,5 t |
80 km/h |
80 km/h |
80 km/h |
| Autobus |
90 km/h* |
90 km/h* |
80-110 km/h* |
| Tempolimit vor Bahnübergängen 30/50 km/h** |
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* laut Zeichen am Heck des Fahrzeuges
** beim Aufleuchten weißer Signallichter
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