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Kundenservice > Grüne Versicherungskarte > Verkehrsregeln in Europa

Verkehrsregeln in Europa

Belgien, Deutschland, Frankreich

Schaffen Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland einen Überblick über die dort geltenden Verkehrsregeln. Besonders bei den Höchstgeschwindigkeiten gibt es auffällig große Unterschiede.

Stand: Dezember 2011

Belgien

  • Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
  • Maximaler Blutalkohol: 0,5 Promille
  • Fahren mit Licht am Tag: Ab dem 7.2.2011 besteht Licht am Tag-Pflicht für neue Fahrzeuge und Lkw bis 3,5 t.
  • Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Kindersicherung: Kinder, die jünger als 18 Jahre und kleiner als 1,35 m sind, müssen im Kindersitz gesichert werden.
  • Warnwestenpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit Pannen oder Unfällen müssen beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen, wenn sie auf einer Schnellstraße oder Autobahn stoppen, wo Halten und Parken nicht erlaubt ist.
  • Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet 50 km/h
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw 90 km/h 120 km/h * 120 km/h
Lkw 3,5 t 60 km/h 90 km/h 90 km/h
* mit mindestens 2 Fahrstreifen (baulich getrennt)

Deutschland

  • Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
  • Maximaler Blutalkohol: 0,5 Promille
  • Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge empfohlen. Motorradfahrer müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und kleiner als 1,50 m dürfen nur mit Kindersitz befördert werden.
  • Warnwestenpflicht: Besteht im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und betrifft Berufskraftfahrer. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer wird das Tragen der Warnweste beim Verlassen des Kfz im Falle einer Panne oder eines Unfalls lediglich empfohlen.
  • Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet 50 km/h
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw
Lkw bis 3,5 t
100 km/h 100 km/h 130 km/h *
Pkw m. Anhänger 80 km/h 80 km/h 80 km/h
Lkw bis 3,5 t mit Anhänger, Lkw bis 7,5t, Autobus, Lkw über 3,5t mit Anhänger 60 km/h 60 km/h 80 km/h
Wenn Sichtweite weniger als 50 m ** 50 km/h 50 km/h 50 km/h
* Richtgeschwindigkeit
** z.B. durch Nebel, Regen oder Schneefall

Frankreich

  • Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
  • Maximaler Blutalkohol: 0,5 Promille, Busfahrer 0,2 Promille
  • Fahren mit Licht am Tag: Einspurige Kfz müssen am Tag mit Abblendlicht fahren. In Tunnels und Galerien ist für alle Kfz Abblendlicht vorgeschrieben. Die französische Regierung empfiehlt Fahren mit Licht am Tag für alle Kfz auf allen Straßen außerhalb des Ortsgebiets.
  • Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Kindersicherung: Kinder bis zehn Jahre müssen mit Kindersitz befördert werden.
  • Warnwestenpflicht: Besteht im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und betrifft Berufskraftfahrer. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer wird das Tragen der Warnweste beim Verlassen des Kfz im Falle einer Panne oder eines Unfalls lediglich empfohlen.
  • Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet 50 km/h
Kraftfahrzeug ** Landstraße Schnellstraße Autobahn *
Motorrad, Pkw 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Lkw bis 12 t 80 km/h 80 km/h *** 110 km/h
Lkw über 12 t ohne Anhänger 80 km/h 80 km/h 90 km/h
Lkw über 12 t mit Anhänger 60 km/h 80 km/h 90 km/h
Autobus über 10 t 90 km/h 90 km/h 90 km/h ****
* Wenn die Sichtweite nur 50 m beträgt, gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 50 km/h.
** Bei Nässe und Fahrer, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, verringert sich die Höchstgeschwindigkeit bei Land- u. Schnellstraße um 10 km/h, auf der Autobahn um 20 km/h.
*** 100 km/h auf Straßen mit getrennten Fahrstreifen.
**** Mit ABS 100 km/h.