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Ferialjob zu Ende: Krankenversicherung weg

Nach Ende des Ferialjobs erleben Studierende beim Arzt oft eine böse Überraschung: Sie sind nicht mehr krankenversichert!

Versicherung während und nach des Ferialpraktikums

Wenn ein Student oder eine Studentin zu arbeiten beginnt, z.B. im Rahmen eines Ferialpraktikums, ist er/sie selbst versichert. Ihr Kind scheint bei der Krankenversicherung also nicht mehr als Ihr Angehöriger auf. Sobald der Ferialjob vorbei ist, ist Ihr Kind theoretisch wieder bei Ihnen mitversichert. Da es dafür aber keine Meldepflicht gibt, erfährt die Krankenversicherung nichts davon. Sie müssen die Versicherung daher selbst davon verständigen!



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