Teilnahmebedingungen
"Ein Pickerl für Ihr Pickerl"
Gewinne & Ermittlung der GewinnerInnen
Alle eingesendeten Aufnahmen und Texte werden von der Zurich Connect Online Redaktion nach den Kriterien Einfallsreichtum und Kreativität bewertet. Auf dem Bild muss das Zurich Connect Pickerl oder Logo zu sehen sein. Die Erklärung, warum Sie Zurich Connect weiterempfehlen, sollte originell und treffend sein. Wir behalten uns das Recht vor, unpassende Bilder und Kommentare nicht zu veröffentlichen. Anschließend werden 10 Favoriten gekürt. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine Abstimmung unter den UserInnen der Website von Zurich Connect. Der Preis für Platz 1 ist eine Jahresvignette für die Erfüllung der österr. Mautpflicht für Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnenfür das Jahr 2011, die Plätze 2 und 3 erhalten einen Gutschein für eine Pickerl (§57a)-Begutachtung im Wert von € 50,-. Unabhängig von den drei Hauptgewinnen wird jeweils zum Monatsende von August bis November 2010 unter den zulässigen Einsendungen ein klebriges Überraschungspaket per Zufallsprinzip ermittelt und zu Beginn des Folgemonats verschickt. Einsendeschluss ist der 30.11.2010, die Abstimmung läuft bis 31.12.2010. Die Gewinner werden von Zurich Connect/Zurich bis 15.01.11 schriftlich verständigt. Eine Ablöse in bar ist nicht möglich.
Datenschutz
Jede/r Teilnehmer/in ist mit der Zusendung des Zurich Connect E-Mail Newsletters und der Kontaktaufnahme per Telefon bzw. Post durch Zurich Connect einverstanden. Teilnehmer sind mit der Erfassung Ihrer Daten wie unter "Persönliche Daten" angeführt, und der eingesendeten Aufnahmen und Texte in personenbezogener Form sowie der Verwendung der eingesendeten Aufnahmen und Texte, für einen Zeitraum bis 31.12.2014 einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Gewinner sind darüber hinaus mit der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten (Vorname, abgekürzter Nachname, Wohnort) sowie der eingesendeten Aufnahmen und Texte für Werbezwecke durch weitere drei Jahre einverstanden. Auf das Recht des Widerspruches gemäß § 28 DSG wird hingewiesen. Über das Gewinnspiel kann keine Korrespondenz geführt werden. Mitarbeitende von Zurich/Zurich Connect und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.