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FAQ zu Versicherungen > Lexikon > A bis G

Versicherungsbegriffe von A bis G

Assistance

Der Begriff "Assistance" kommt aus dem Französischen und steht für Hilfs- bzw. Organisationsleistung rund um die Uhr. Voraussetzung ist, dass Sie in jedem Notfall sofort die Notrufzentrale verständigen.

Arbeits-/Berufsunfall

Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall während der Arbeit bzw. auf dem direkten Hin- oder Heimweg ohne Zwischenstopp. In diesem Fall schützen Sie sowohl die gesetzliche als auch private Unfallversicherungen.

Bedingungen

Wenn Sie ganz genau wissen wollen, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und wann nicht, sollten Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Wir legen natürlich Wert darauf, bei den Produktbeschreibungen auf der Webseite nur korrekte Angaben zu machen, rechtlich bindend sind aber letztlich die Bedingungen.

Berufsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bekommen Sie eine Leistung, wenn Sie zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Sind Sie allerdings nach einem Unfall weiterhin arbeitsfähig (z.B. Bürokraft nach dem Verlust eines Beines), so leistet nur die Unfallversicherung.

Bezugsberechtigte/r

Bezugsberechtigte Person ist jene, an die die versicherte Summe zum Zeitpunkt der Fälligkeit (bei der Risikoversicherung beim Ableben der versicherten Person) ausgezahlt werden soll.

Bonus-Malus

Das Bonus-Malus-System der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt die Höhe Ihrer Prämie. Wenn Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen anmelden, beginnen Sie in der Grundstufe 9 und zahlen 100% der Prämie. Jedes unfallfreie Jahr führt um eine Stufe Richtung Bonus. In Bonusstufe 0 bezahlen Sie nur 50% der Prämie. Ein Schadensfall führt um 3 Stufen in Richtung Malus und verteuert damit Ihre Versicherung.

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung können Sie Versicherungen direkt, also ohne Vermittler wie z.B. Versicherungsberater oder –makler, per Telefon oder Internet abschließen. So sparen Sie Zeit, können bequem Preise vergleichen und sogar um 01:00 Uhr in der Früh Ihren Vertrag abschließen.

Europa Leistungsplus

Nach einem Verkehrsunfall im Ausland können Sie Ihre Schadenersatz-
forderungen gegenüber der fremden Kfz-Haftpflichtversicherung auch mit einem österreichischen Schadenregulierer regeln. Im Falle einer Klage wird aber das Recht des Unfallortes angewendet, was für Sie in manchen Fällen ungünstig sein kann. Dafür bietet Zurich Connect das Europa Leistungsplus: Nach einem unverschuldeten Unfall in einem EU-Land ersetzt die Online Versicherung den Schaden nach österreichischem Versicherungsrecht.

Freischaden

Für Kfz-Haftpflichtverträge in den Bonusstufen 0 bis 6 gibt es bei Zurich Connect den Bonusstufenvorteil ab 25 Euro, mit dem Sie sicherstellen, dass Ihre Bonusstufe nicht verloren geht. Egal wie viele Schäden passieren.

Garagenrisiko

Wer im Winter sein Motorradkennzeichen bei der Kfz-Anmeldestelle hinterlegt, spart Kosten für Steuer und Versicherung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Kaskoversicherung nicht auch vollständig stillgelegt wird. Zumindest ein Versicherungsschutz für Diebstahl und Vandalismus in der Garage sollte aufrecht bleiben. Vereinbaren Sie statt der Hinterlegung einen Winternachlass, so ist die Kaskoversicherung bei Zurich Connect von November bis Februar automatisch auf dieses Garagenrisiko beschränkt.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe dient zur Bemessung der körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) nach Unfällen. Die Einstufung geschieht mittels ärztlichem Gutachten. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der Sehkraft beider Augen handelt es sich um eine 100%ige Invalidität, ein Bein macht hingegen 70% aus, ein Zeigefinger 10%. Je nach Invaliditätsgrad berechnet sich dann die Entschädigungsleistung der Unfallversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind im Normalfall durch Versicherungen nicht gedeckt, außer es gibt eine diesbezügliche Zusatzvereinbarung bzw. es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung. Ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat, ist nicht immer so einfach festzustellen. Grundsätzlich können Sie sich aber an diese Regel halten: Wenn die Person weiß, dass aufgrund Ihrer Handlung höchstwahrscheinlich etwas passiert, und sie trotzdem so handelt. Dies ist z.B. beim Fahren mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn der Fall.

Grüne Karte

Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung und sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer an Bord sein. In vielen Ländern ist dies zwar nicht mehr Pflicht, leistet bei Unfällen aber trotzdem nützliche Dienste.



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